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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Investitionsplanung und -kontrolle, umweltschutzbezogene

1. Gegenstand und Aufgabe der umweltschutzbezogenen Investitionsplanung und -kontrolle Investitionsentscheidungen determinieren die unternehmerischen Aktionsmöglichkeiten in der Regel in erheblichem Umfang und sind oft nur unter der Hinnahme von Ergebnisverschlechterungen revidierbar. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Investitionsplanung als eigenständiger Teilbereich der Untemehmensgesamtplanung, deren wesentliche Aufgabe in der Ermittlung des Investitionsbedarfs und der Investitionsalternativen sowie der Bestimmung von Informationen sowohl über die monetären als auch nichtmonetären Wirkungen der potentiellen Investitionen besteht, um diese auf ihre Zielwirksamkeit hin beurteilen zu können. Die zunehmende Belastung der ökologischen Umwelt als Folge wirtschaftlichen Handelns, der gesellschaftliche Wertewandel und eine wachsende Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie eine tendenzielle Verschärfung des Umweltrechts sind interdependente Faktoren, die eine umfassende Berücksichtigung ökologischer Aspekte im Investitionsplanungsprozeß erfordern. Der daraus resultierende erhöhte Planungsaufwand erfordert eine spezifische umweltschutzbezogene Investitionsplanung, die sich nicht nur auf die Planung sogenannter „Umweltschutzinvestitionen“ - verstanden als Investitionen bei denen der Umweltschutz als Ziel bzw. Wirkung eine dominierende Rolle spielt - bezieht, sondern, da praktisch von allen Investitionen umweltrelevante Wirkungen ausgehen, auf sämtliche Investitionen. Investitionskontrollen sind als Ergänzung der Investitionsplanung zu betrachten, die sowohl das Ergebnis der realisierten Investitionsvorhaben inkl. der zugrundeliegenden Prämissen und Einzeldaten der Handlungsalternativen als auch in Form verfahrensorientierter Kontrollen den Vergleich zwischen tatsächlich angewandten und vorgeschriebenen Investitionsplanungsprozessen sowie die Überwachung der unternehmensinternen und -externen Bestimmungsfaktoren des Investitionsentscheidungsprozeßes betreffen können. 2. Umweltschutzbezogene Investitionsplanung im unternehmerischen Investitionsprozeß Die umweltschutzbezogene Investitionsplanung setzt sich aus den drei ineinandergreifenden, sich gegenseitig ergänzenden Teilplanungen der langfristigen Investitionsplanung, der jährlichen Investitionsbudgetierung und der Investitionsprojektplanung zusammen. Aufgabe der langfristigen Investitionsplanung ist es, für einen längerfristigen Planungszeitraum (in der Regel fünf oder mehr Jahre) den gesamten erwarteten Investitionsbedarf des Unternehmens abzuschätzen und mit den übrigen Planungsbereichen des Unternehmens, wie insb. der Finanz- und Produktionsplanung, abzustimmen. Sie definiert damit die Rahmenbedingungen für die kurzfristige Investitionsbudgetierung. Diese erfaßt die für das zu budgetierende Jahr zur Realisierung vorgesehenen Investitionsprojekte und stimmt deren Finanzbedarf mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ab. Sie unterscheidet sich von der langfristigen Investitionsplanung insb. durch ihren höheren Detailierungs- und Verbindlichkeitsgrad und dient der Umsetzung der umweltschutzbezogenen Unternehmenspolitik in konkrete Maßnahmen. Aufgabe der Investitionsprojektplanung ist es, die für die Detailbewertung und zieloptimale Auswahl der Investitionsalternativen notwendigen Informationen zu ermitteln und auszuwerten. Die Investitionsplanung umfaßt somit sowohl die ein- oder mehrjährige Investitionsgesamtplanung als auch die Planung der einzelnen Investitionsprojekte selbst. Sie ist ein dynamischer Vorgang, der sich idealtypisch in mehrere, durch Rückkopplungen verbundene Phasen unterteilen läßt: Problemstellungsphase: Das grundlegende Investitionsmotiv besteht in der Ausnutzung von Chancen und Abwendung von Risiken in reaktiver und antizipativer Anpassung an Änderungen der Unternehmensumwelt. Voraussetzungen für die Anregung von Investitionen in der Problemstellungsphase sind die Analyse der Ausgangssituation in den einzelnen Unternehmensbereichen einerseits sowie eine Prognose der zukünftig zu erwartenden Situation andererseits. Erst die Gegenüberstellung mit den verfolgten Zielsetzungen ermöglicht es, Investitionsnotwendigkeiten zu erkennen und das Ausmaß des Investitionsproblems festzustellen. Suchphase: Für die gegebene Problemstellung werden Lösungsaltemativen gesammelt und inhaltlich konkretisiert. Bereits in dieser Phase sollten Investitionsalternativen aussortiert werden, die den gesetzten technischen, rechtlichen oder zeitlichen Anforderungen nicht entsprechen oder bereits ersten Überlegungen zufolge keinen ausreichenden ökologischen oder ökonomischen Zielbeitrag erzielen. Beurteilungsphase: Sie dient der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung. Es wird diejenige Investitionsalternative bestimmt, die die höchste Zielwirksamkeit verspricht. Zu diesem Zweck werden die relevanten Investitionsalternativen anhand ihrer quantitativen und ggf. qualitativen (nicht-monetären) Zielbeiträge bewertet. Das Ergebnis der Bewertung besteht in der Aufstellung einer Rangordnung der Investitionsprojekte. Entscheidungsphase: Mit der Ermittlung einer Rangordnung wird auf Basis der zugrunde gelegten Bewertungskriterien die zieloptimale Alternative im Sinne einer Entscheidungsempfehlung festgelegt. Alle positiv entschiedenen Projekte bilden zusammen in Abhängigkeit von dem zur Verfügung stehenden Investitionsbudget das Investitionsprogramm für die jeweilige Planungsperiode. Als Teilbereich der Unternehmensgesamtplanung weist die Investitionsplanung vielfältige Interdependenzen zu anderen betrieblichen Planungsbereichen, wie insb. zur Finanzierungsplanung, aber zusätzlich auch zur Produktions-, Beschaffungs- und Absatzplanung sowie zusätzlich zwischen einzelnen (isolierten oder sich gegenseitig ergänzenden) Investitionsprojekten selbst auf. Die betriebswirtschaftliche Theorie hat Ansätze entwickelt, diese Wechselwirkungen im Rahmen einer simultanen Planung der Unternehmensteilbereiche zu berücksichtigen. Allerdings scheitert der praktische Einsatz solcher Modelle bislang aufgrund ihres hohen Datenbedarfs und ihrer Komplexität. In der Praxis wird deshalb eine sukzessive Planung anhand von Einzelplänen vorgenommen, und in einem iterativen Prozeß die Optimierung eines koordinierenden Unternehmensgesamtplans angestrebt. 3. Instrumente der umweltschutzbezogenen Investitionsplanung Für die einzelnen Phasen des Investitionsplanungsprozeßes sind in der Literatur spezifische -Instrumente entwickelt worden. Dabei stehen neben speziellen Planungstechniken für die Problemstellungsund Suchphase, wie z. B. der umweltschutzbezogenen Früherkennung, Szenariotechniken, Gap-Analysen, Kreativitätstechniken, sowie Methoden der Investitionskontrolle die Investitionsrechnungen als Instrumente für die (ökonomische) Beurteilung der Investitionsprojekte im Vordergrund der diskutierten investitionsspezifischen Planungsansätze. Investitionsrechnungen sind ein methodisches Hilfsmittel zur Analyse der erwarteten monetären Zielbeiträge, wie z. B. prognostizierte Ein- und Auszahlungen, ggf. unter Berücksichtigung unsicherer (mehrwertiger) Erwartungen und sollen dem Entscheidungsträger eine transparente, d. h. begründbare und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage liefern. Die Verfahren der Investitionsrechnung können in Abhängigkeit davon, ob sie den zeitlichen Anfall der erwarteten Ein-und Auszahlungen berücksichtigen, in statische und dynamische Verfahren unterschieden werden. Im Gegensatz zu den auf (periodisierten) Kosten und Erträgen beruhenden statischen Verfahren, gehen die dynamischen Investitionsrechnungen von den (erwarteten) Einzahlungen und Auszahlungen aus, die durch das Investitionsprojekt während der gesamten (erwarteten) Nutzungsdauer verursacht werden. Dabei wird durch die Anwendung der Zinseszinsrechnung die zeitliche Struktur der Zahlungen berücksichtigt, indem die Zahlungsgrößen durch Ab- oder Aufzinsen auf einen bestimmten Bezugszeitpunkt vergleichbar gemacht werden. Die dynamischen Verfahren verlangen ein „Durchdenken“ der Investitionsalternativen über die gesamte erwartete Nutzungsdauer hinweg und sind daher nicht nur aus finanzmathematischen (kapitaltheoretischen) Gesichtspunkten, sondern auch unter dem Aspekt der Entscheidungstransparenz den statischen Verfahren konzeptionell überlegen. Auch lassen sich nur mit ihnen die zum Teil beträchtlichen finanziellen Auswirkungen der für solche Investitionen oftmals in Anspruch nehmbarer öffentlichen Finanzierungshilfen, wie z. B. zinsverbilligte Kredite im Rahmen der -ERP-Umweltprogramme, die ggf. noch mit Investitionszuschüssen und/oder -zulagen verbunden werden können, sowie die steuerlichen Wirkungen von Abschreibungsvergünstigungen erfassen. Auf der Basis von Projektfinanzplänen können diese in Abhängigkeit von den für Investitionsentscheidungen operationalisierten, quantifizierten Unternehmenszielen (wie z. B. Gewinn-, Vermögen-, Entnahmemaximierung) zu quantitativen Entscheidungskriterien (z. B. Kapitalwert, Annuität, Interner Zinsfuß, Vermögens-Endwert, periodische Entnahmemöglichkeiten) verdichtet werden. Für die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Investitionsentscheidungen werden in der Literatur monetär sowie nichtmonetär integrierende Ansätze diskutiert. Zu den monetär integrierenden Ansätzen zählen z. B. die Vorschläge, Umweltwirkungen im Rahmen einer simultanen Produktions- und Investitionsplanung zu berücksichtigen. Dabei erfolgt eine Optimierung der üblichen Entscheidungskriterien der dynamischen Wirtschaftlichkeitsrechnung auf Basis eines linearen Programmierungsansatzes, in den umweltrelevante Emissionen als Nebenbedingungen eingehen. Die Kritik an diesen Modellen richtet sich insb. darauf, daß sie den Umweltschutz lediglich als die ökonomische Zielerreichung mindernde -Restriktionen behandeln. Die ausschließliche Berücksichtigung finanziell negativer Wirkungen von Umweltschutzmaßnahmen wird einer umweltschutzorientierten -Unternehmensführung jedoch nicht gerecht und verkennt, daß die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen zumindest längerfristig durchaus auch allein auf Basis finanzieller Zielgrößen rentabel sein kann. Eine weitere Einengung erfahren diese Modelle dadurch, daß die - zumindest im Rahmen einer offensiv - antizipativen (aktiven) umweltschutzorientierten Unternehmensstrategie - notwendige (möglichst) vollständige Erfassung und Beurteilung der Umweltwirkungen bereits vom Ansatz her nicht erfolgt: Die emissionsbezogene Sichtweise vernachlässigt zum einen die auch durch den Input bedingte Umweltinanspruchnahme; zum anderen muß bemängelt werden, daß aufgrund einer fehlenden, nach Umweltwirkungskategorien differenzierenden Beurteilung der Emissionen eine Berücksichtigung der von ihnen ausgehenden, vielfach nur qualitativ beschreibbaren Umweltwirkungen, allenfalls indirekt und für den Entscheidungsträger in nicht transparenter Weise erfolgt. Als problematisch erweist sich zudem, daß die Ansätze eine monetäre Bewertung der Emissionen erfordern, da die bislang diskutierten Monetarisierungsansätze sehr umstritten sind und zumindest zur Zeit noch keine befriedigende Lösung des Bewertungsproblems bieten können. Darüber hinaus birgt eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Umweltwirkungen zu einer hochaggregierten, eindimensionalen Größe die Gefahr von Informationsverlusten und Intransparenz. Die nicht-monetär integrierende Investitionsplanungs- und -kontrollrechnung versucht deshalb,, eine ganzheitliche Beurteilung der Investitionsprojekte durch eine zunächst getrennte Bewertung der ökonomischen und ökologischen Zielerreichungsgrade sicherzustellen. Dabei wird die ökonomische Zielerreichung auf Basis projektbezogener Ein- und Auszahlungen anhand der bekannten Entscheidungskriterien der dynamischen Investitionsrechnung beurteilt. Die ökologische Zielerreichung kann z. B. mit Hilfe eines nutzwertanalytischen Verfahrens ermittelt werden, das auch bei den internationalen Normierungsbemühungen zur Bewertung im Rahmen von Ökobilanzen diskutiert wird. Dazu ist es zunächst erforderlich, das Oberziel der Maximierung der ökologischen Wertigkeit durch Aufspaltung in Teilziele, wie z. B. die Wirkung auf bestimmte Umweltthemenbereiche (Wirkungskategorien), weiter zu konkretisieren. Das so entstehende hierarchisch aufgebaute Zielsystem bildet die Struktur, anhand derer die (gewichtete) schrittweise Zusammenfassung der Teilzielbewertungen zur Gesamtbewertung erfolgt. Für die (mengenmäßige) Bestimmung der von den Investitionsalternativen auf die definierten Wirkungsbereiche ausgehenden Wirkungen werden projektbezogene Stoff- und Energieflußrechnungen erstellt, die die durch das jeweilige Investitionsprojekt verursachten Stoff- und Energieflüsse erfassen und systematisieren. Solche Rechnungen sind zudem eine geeignete Basis für die Ableitung umweltrelevanter Kennzahlen, mit denen sich auch im Rahmen der späteren Investitionskontrolle ggf. Hinweise auf Anpassungsnotwendigkeiten gewinnen lassen. Die wirkungsorientierte Beurteilung der Stoff- und Energieflüsse kann auf Basis naturwissenschaftlicher Erkenntnisse weitgehend objektiv erfolgen, während der Beitrag der einzelnen Wirkungsbereiche zur ökologischen Wertigkeit immer nur subjektiv festgelegt werden kann. Anhaltspunkte für die Festlegung entsprechender Gewichte können dabei z. B. die gesellschaftliche Wertschätzung bzgl. umweltschutzbezogener Zielsetzungen sein. Die einen Ausschnitt aus einem Zielsystem darstellende folgende Abbildung verdeutlicht die beschriebene Vorgehensweise: Von den relevanten Zielgrößen ist beispielhaft der Beitrag des Treibhauseffektes zur Gesamtzielerreichung dargestellt: Der Treibhauseffekt wird bestimmt durch eine Vielzahl klimarelevanter Gase, von denen im vorliegenden Fall Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Methan relevant sind. Aufgrund naturwissenschaftlicher Untersuchungen ist bekannt, das die einzelnen Gase einen unterschiedlichen Beitrag am Treibhauseffekt haben. Dies kann bei der Bewertung berücksichtigt werden, indem die Wirkungen auf eine Referenzgröße - hier Kohlendioxid - normiert und entsprechend gewichtet werden. So ergibt sich bspw. für Kohlenmonoxid ein aufgrund seiner im Vergleich zum Kohlendioxid dreimal so starken Wirkung ein Gewichtungsfaktor von 3, mit dem die emittierte Menge multipliziert wird. Wird dieses Vorgehen für alle klimarelevanten Gase durchgeführt, ergibt sich die in CD2Äquivalenten ausgedrückte Wirkung auf den Treibhauseffekt. 4. Berücksichtigung der Unsicherheit Insbesondere bei strategisch ausgerichteten Umweltschutzmaßnahmen ist eine Ergänzung um eine Risiko-Chancen-Analyse, etwa auf Basis von Sensitivitätsanalysen und Simulationsrechnungen, erforderlich, um die sich aus der Unsicherheit der Planung ergebenden Risiken aber auch Chancen aufzuzeigen. In einer einfachen Variante der RisikoChancen-Beurteilung wird als Bandbreitenrechnung das jeweilige Entscheidungskriterium anhand weniger Umweltkonstellationen, wie z. B. der als wahrscheinlich, pessimistisch und optimistisch erachteten Zukunftsentwicklungen (normal, best, worst case), berechnet („Drei-Werte-Methode“) und so die Bandbreite der Zielkriterienausprägung aufgezeigt. Die Einschätzung der Vorteilhaftigkeit des Projektes muß der Entscheidungsträger in Abhängigkeit von seiner individuellen Risikoeinstellung treffen, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeiten der zugrunde gelegten Annahmen sowie der Erfüllungsgrad der jeweiligen Zielgrößen die ausschlaggebenden Determinanten der Entscheidungsfindung darstellen. Das Risiko eines Projektes läßt sich weiterhin durch die Ermittlung der Empfindlichkeit (Sensitivität) des Entscheidungskriteriums in Bezug auf die Variation verschiedener Einflußgrößen beschreiben. Mit Hilfe von Sensitivitätsanalysen lassen sich kritische Werte bestimmen, die Auskunft darüber geben, wie weit eine Einflußgröße unter ceteris paribus-Bedingungen von ihrem ursprünglich geplanten Wert abweichen darf, ohne daß das Entscheidungskriterium einen vorgegebenen Wert über- bzw. unterschreitet. Solche Sensitivitätsbetrachtungen sind nicht nur auf die in die Investitionsrechnung eingehenden Einflußfaktoren (wie z. B. Ein- und Auszahlungen, Auslastungsgrade, Nutzungsdauer, Kalkulationszinsfuß) beschränkt werden, sondern auch für die das Ergebnis der Nutzwertanalyse bestimmenden (quantitativen) Einflußgrößen (wie z. B. Emissionen, Abwasser-, Abfallvolumen) durchgeführt werden. Risikosimulationen sind Verfahren, die die Wahrscheinlichkeitsverteilung des Entscheidungskriteriums auf Basis (subjektiver) Wahrscheinlichkeitsverteilungen der als unsicher erachteten Einflußgrößen ermitteln. Sie erlauben die Beschreibung komplexer Investitionsprojekte unter Beachtung einer großen Anzahl unsicherer Einflußgrößen mit unterschiedlichen funktionalen Zusammenhängen zwischen den Einflußgrößen untereinander sowie zwischen den Einflußgrößen und den Zielbeiträgen und vermitteln dem Entscheidungsträger Informationen über die Verteilung des Entscheidungskriteriums. Ein computergestütztes Verfahren der Risikosimutation stellt die Monte-Carlo-Simulation dar. Dabei wir für jede unsichere Einflußgröße durch eine vom Computer simulierte Zufallsauswahl eine Zahl ermittelt, die wiederum für eine bestimmte Ausprägung der Einflußgröße steht. Wenn für alle als unsicher erachteten Einflußgrößen eine Ausprägung bestimmt worden ist, wird auf Basis dieser Werte das Entscheidungskriterium (z. B. der Kapitalwert) berechnet und anschließend der nächste Simulationslauf gestartet. Dieses Vorgehen wird solange wiederholt, bis eine ausreichend stabile Häufigkeitsverteilung des Entscheidungskriteriums erreicht ist. Aus der Wahrscheinlichkeitsverteilung des Entscheidungskriteriums kann dann auf dem Wege der Kumulation ein Risiko-Chancen-Profil abgeleitet werden, aus dem unter anderem abzulesen ist, mit welcher Wahrscheinlichkeit das betrachtete Zielkriterium erreicht oder über- bzw. unterschritten wird. Die Wahrscheinlichkeitsverteilungen der Zielkriterien können ggf. zu („vereinwertigten“) Präferenzwerten als Entscheidungskriterien (z. B. Kapitalerwartungswert als alleiniges Entscheidungskriterium bzw. Kapitalerwartungswert und Streuung als kombiniertes Entscheidungskriterium) verdichtet werden. 5. Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte Für die Entscheidungsfindung müssen die ökonomischen und ökologischen Zielgrößen zusammengeführt werden. Die ökologische Wertigkeit einer Alternative läßt sich dabei als das Verhältnis zwischen dem bei der Nutzwertanalyse ermittelten und dem (idealtypisch) maximal erreichbaren Nutzen bestimmen. Analog dazu steht die ökonomische Wertigkeit als Meßgröße für die finanzielle Zielerreichung. Von den Investitionsalternativen kann die Alternative C aus dem Entscheidungsfeld ausgeschlossen werden, da sie nicht den gesetzten ökologischen Mindestanforderungen genügt. Die Auswahl aus den zulässigen Alternativen A und B muß letztlich unter Vornahme einer subjektiven Zielgewichtung der ökologischen und ökonomischen Zielgrößen durch die Entscheidungsträger erfolgen. 6. Umweltschutzbezogene Investitionskontrolle Die Investitionskontrolle wird verstanden als permanenter, in den gesamten betrieblichen Investitionsprozeß integrierter, also prozeßabhängiger und systemimmanenter, regelungs- und steuerungswirksamer Überwachungsvorgang und bezieht sich auf die Phasen der Planung, Realisierung und Nachkontrolle (bzw. Nutzung) von Investitionsprojekten bzw. -objekten. Ihre wesentlichen Funktionen sind in der Informations- und Verhaltensbeeinflussungsfunktion zu sehen. Die erstere beinhaltet die Bereitstellung von Informationen über die betriebliche Investitionstätigkeit und deren Zielbeiträge um eine nachträgliche Korrektur eingetretener bzw. eine Verhinderung künftiger Abweichungen durch reaktive bzw. antizipative Anpassungsmaßnahmen zu ermöglichen. Darüber hinaus kann sie Lernprozesse zur Verbesserung künftiger Investitionsplanungen auslösen. Die Verhaltensbeeinflussungsfunktion stellt auf die psychologischen Wirkungen der Investitionskontrollen auf die Mitarbeiter ab. Durch die Präventivwirkung soll eine sorgfältigere Prognose, Planung und Begründung der in die Bewertung der Handlungsalternativen eingehenden Prämissen und Einzeldaten sowie eine Verminderung der Manipulationsmöglichkeiten und -wahrscheinlichkeiten bewirkt werden. Nach dem Kontrollobjekt lassen sich ergebnisorientierte und verfahrensorientierte Kontrollen unterscheiden. Letztere haben den Vergleich zwischen tatsächlich angewandten und vorgeschriebenen Planungsprozessen zum Gegenstand. Als Systemkontrollen stellen sie die Zielorientierung des umweltschutzbezogenen Investitionsplanungs-, -realisierungs- und -kontrollsystems sicher und decken Unwirtschaftlichkeiten durch laufende Überwachung der unternehmensinternen und -externen Bestimmungsfaktoren des Investitionsentscheidungsprozeßes auf. Sie tragen so zu Verbesserung der personellen und instrumentellen Effizienz der Entscheidungsfindung bei. Als Planinhaltskontrollen beziehen sie sich auf die Kontrolle der Einhaltung der Investitionsplanungs- und -bewilligungsrichtlinien (formale Kontrolle) bzw. auf die Analyse der Plausibilität der Prämissen und Einzeldaten sowie auf die sach- und zeitbezogene Integration und Koordination der Investitions(teil-)pläne. Ergebnisorientierte Kontrollen informieren über die erwarteten/realisierten ökonomischen und ökologischen Zielbeiträge inkl. der zugrunde liegenden Prämissen und Einzeldaten der Handlungsalternativen. Als Prämissenkontrollen kommt ihnen im Rahmen des umweltschutzbezogenen Investitionsplanungsprozeßes die Aufgabe zu, laufend im Sinne eines Wird-Ist-Vergleichs die auf Basis von Kontrollinformationen aktualisierten Erwartungen bezüglich der künftigen Entwicklung der Prämissen, wie z. B. Auslastungsgrade, Preisentwicklungen, umweltrechtliche Entwicklungen, mit den gegenwärtigen Ist-Größen zu vergleichen. Aufgabe der Planfortschrittskontrollen ist es, die sach- und zeitgerechte Realisierung einzelner Planbestandteile zu überwachen. Voraussetzung ist allerdings, daß die Investitionspläne in einzelne Planabschnitte auflösbar sind, die die Planverwirklichung schrittweise beschreiben oder zumindest eine Prognose über die spätere Planrealisierung zulassen (Soll-Wird-Vergleich). Durchführungskontrollen sollen bei Investitionen mit zeitlich umfangreichen Realsierungsphasen, wie z. B. die Installation von Rauchgasentschwefelungsanlagen, die Einhaltung der technischen, terminlichen und finanziellen Vorgaben sicherstellen. Nachkontrollen beziehen sich auf die Kontrolle der ökonomischen und ökologischen Zielerreichung der Investitionsobjekte während der Nutzungsphase. Die Ermittlung und die Analyse monetärer und nicht-monetärer Abweichungen kann auf Basis von Investitionsnachrechnungen sowie der Kontrolle der für die ökologische Beurteilung der Investitionsprojekte zugrunde gelegten Daten und Prämissen (z. B. in projektbezogenen Stoff- und Energieflußrechnungen) erfolgen. Die Investitionsnachrechnung verdichtet die ermittelten Ist-Daten zu Kennzahlen wie etwa Kapitalwert, Auslastungsgrade, Emissionskennzahlen, Ressourcenbelastungskennzahlen, um den Plan-Ist- bzw. den Soll-IstVergleich auf einer höheren Aggregations-stufe durchführen zu können. Im Rahmen einer Vollkontrollrechnung gehen dabei sämtliche, auch bei der Investitionsplanung berücksichtigte Daten ein, während sich die Teilkontrollrechnung auf ausgewählte, kritische Einflußgrößen, die für den Erfolg einer Investition von herausragender Bedeutung sind, beschränkt. Die Problematik der Teilkontrollrechnung besteht in der Ermittlung der in den Kontrollprozeß einzubeziehenden kritischen Größen, die für den Erfolg oder Mißerfolg einer Investition von herausragender Bedeutung sind. Zur Auswahl möglicher kritischer Daten kann die Sensitivitätsanalyse Entscheidungshilfen liefern. Die Kontrolle der Ist-Daten kann zu einer Revision der Plan-Daten für die restliche Nutzungsdauer eines Investitionsobjektes führen, so daß neben den ursprünglichen Plan-Daten auch revidierte Plan-Daten, ggf. zusätzliche Soll-Daten sowie Ist-Daten und ggf. auch aus Prognosen über die künftige Planrealisierung abgeleitete Wird-Daten zur Verfügung stehen. Diese Daten werden miteinander verglichen und die unterschiedlichen Abweichungen, z. B. Plan- Ist-, Plan-Wird-, Soll-Ist- und/oder Soll-WirdAbweichungen, ermittelt und in einem Kontrollbericht zusammengefaßt. Um die Abweichungsursachen zu lokalisieren, können die Abweichungen in Teilabweichungen aufgespalten werden. Erst nach Aufdeckung der Abweichungsursachen können bei den in Abhängigkeit von der Unternehmens- und/oder Projektgröße 11wesentlichen1l Abweichungen die im Hinblick auf die verfolgten Kontrollziele erforderlichen Planrevisionen und/oder (reaktiven bzw. antizipativen) Anpassungsmaßnahmen (z. B. in Form von Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen oder Stillegungsentscheidungen) angeregt bzw. eingeleitet werden. 7. Fazit Ökologische Zielgrößen lassen sich grundsätzlich im Rahmen der betrieblichen Investitionsplanungsmodelle berücksichtigen. Unumgänglich ist hierfür jedoch eine Erfassung und anschließende Bewertung der projektbezogenen Umweltwirkungen, die in der Regel nur auf nicht-monetärer Basis erfolgen kann. Der sich aufgrund des noch lückenhaften wissenschaftlichen Erkenntnisstands bezüglich der Umweltwirkungen ergebende Bewertungsspielraum erfordert dabei eine besonders sorgfältige Dokumentation der zugrunde gelegten Prämissen und Einzeldaten, um die Entscheidungstransparenz sicherzustellen. Zusätzlich läßt sich die insbesondere mit der Abschätzung ökologischer Wirkungen einhergehende Unsicherheit durch Sensitivitäts- und Risikoanalysen berücksichtigen, um die Stabilität einer möglichen Entscheidungsempfehlung zu prüfen. Die der Entscheidung zugrunde gelegten geplanten ökonomischen und ökologischen Daten sowie die jeweiligen Ist-Größen sind während der Nutzungsphase des Investitionsprojektes in ein laufendes System der Investitionskontrolle einzubeziehen. Weiterführende Literatur: Lange, C./ Schaefer, S.: Investitions-Controlling, in: Kern, W./ Schröder, H.- J./ Weber, J. (Hrsg.): Handwörterbuch der Produktionswirtschaft, 2. Aufl., Stuttgart 1996; Lange, C./ Ukena, H.: Integrierte Investitionsplanung und -kontrolle im Rahmen eines betrieblichen Umweltschutz-Controllingsystems, in: Zeitschrift für Angewandte Umweltforschung, 9. Jg., o. O. 1996; Ukena, H.: Umweltschutzorientierte Investitionsplanung und -kontrolle, in: Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt, Bd. 2, Fortschritts-Berichte, VDI, Reihe 15, Nr. 181, o. O. 1997; Wicke, L. et al.: Betriebliche Umweltökonomie, München 1992.



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