Umweltökonomie
Die Umweltökonomie hat sich in den vergangenen dreißig Jahren zu einer eigenständigen Disziplin innerhalb der Wirtschaftswissenschaften mit einem yolks- und einem betriebswirtschaftlichen Zweig entwickelt. Das neue Leitbild des „nachhaltigen Wirtschaftens“ (Sustainable Development) spielt dabei eine besondere Rolle. Die betriebliche Umweltökonomie befaßt sich mit den Aspekten einer umweltorientierten Unternehmensführung (Umweltmanagement).
Begriff
Lehrbücher unterscheiden oftmals zwischen Umweltökonomie (im engeren Sinne) und -Ressourcenökonomie, wobei letztgenannte versucht, eine angemessene Nutzung regenerativer und nicht-regenerativer Rohstoffe zu bestimmen. Die eigentliche Umweltökonomie geht von der Idee aus, Umweltprobleme als Folge des Nichtfunktionierens des Marktmechanismus zu erklären. Während normalerweise Angebot und Nachfrage von Gütern über den Preis in Übereinstimmung gebracht werden, ist dies bei Umweltgütern nicht der Fall, da deren Nutzung in der Regel kostenlos ist. Da kein Preis existiert, der den Nachfragern die Knappheit dieser Güter anzeigt, werden sie tendenziell verschwenderisch genutzt. Daher sollte der Staat durch die knappheitsgerechte Verteuerung der Umweltnutzung dazu beitragen, daß die Preise mehr als bisher der „ökologischen Wahrheit“ entsprechen.
Ziele
In der volkswirtschaftlichen Umweltökonomie stehen folgende Fragen im Mittelpunkt:
Was kostet der Umweltschutz und was bringt er der Volkswirtschaft (Nutzen-Kosten-Analysen umweltpolitischer Maßnahmen)?
Mit welchen Maßnahmen können die umweltpolitischen Ziele am kostengünstigsten erreicht werden (Instrurnente der Umweltpolitik)?
Welchen Einfluß übt die Umweltpolitik auf andere gesellschaftspolitischen Ziele aus (gesamtwirtschaftliche Aspekte der Umweltpolitik)?
Die betriebswirtschaftliche Umweltökonomie beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den folgenden Aspekten:
Erkennen von Risikopotentialen, Korrekturmöglichkeiten und Handlungsprioritäten im betrieblichen Umweltschutz;
Sicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit;
Minimierung der Kosten und Ausschöpfung der Kostensenkungspotentiale;
Optimierung der Organisation.
Wichtige Werkzeuge des Umweltmanagements sind das - >Umweltkostenmanagement, Öko-Audits (EG-Öko-AuditVerordnung, nebst nationalem Umsetzungsrecht), das Umweltcontrolling, Umweltkennzahlen, Ökobilanzen und Umweltmarketing (Marketing, ökologisches).
3. Nachhaltiges Wirtschaften:das neue Leitbild
Der Nachhaltigkeitsbegriff verlangt, daß die zentralen Entwicklungsparameter von Mensch und Umwelt (beispielsweise Bevölkerung, Ressourcennutzung, Industrieproduktion und Umweltbelastung) so gestaltet werden, daß eine dauerhafte Existenzfähigkeit der menschlichen Gemeinschaft gewährleistet ist (Umweltschutzleitbilder). Eine am Leitbild der Nachhaltigkeit orientierte Umweltpolitik muß aber ihre Erfolge nicht nur an der erzielten Verbesserung der Umweltqualität (ökologische Komponente), sondern auch an der Effizienz der eingesetzten Maßnahmen (ökonomische Komponente) sowie ihrer Sozialverträglichkeit (soziale Komponente) messen lassen. Daraus ergeben sich - in Anlehnung an die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des Deutschen Bundestags - vier Handlungsansätze:
Die Nutzung einer Ressource darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate oder die Rate der Substitution all ihrer Funktionen.
Die Freisetzung von Stoffen darf auf Dauer nicht größer sein als die Tragfähigkeit der Umweltmedien oder als deren Assimilationsfähigkeit.
Gefahren und unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden.
Das Zeitmaß anthropogener Eingriffe in die Umwelt muß in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur selbststabilisierenden Reaktion benötigt.
4. Prinzipien der Umweltpolitik
Die Umweltpolitik der Bundesrepublik Deutschland folgt dem Vorsorgeprinzip, dem Verursacherprinzip und dem Kooperationsprinzip (Umweltpolitik).
Das Vorsorgeprinzip setzt im Sinne einer Risikovorsorge bereits im Vorfeld möglicher Schäden für Mensch und Umwelt Maßstäbe für umweltpolitische Entscheidungen.
Das Verursacherprinzip orientiert sich daran, daß die Kosten für unterlassene Umweltvorsorge und für die Inanspruchnahme von Umwelt vom Verursacher zu tragen sind.
Das Kooperationsprinzip geht von einer freiwilligen Kooperationsbereitschaft in der ökologisch orientierten, sozialen Marktwirtschaft aus und setzt darauf, daß Umweltprobleme in eigenverantwortlicher Weise durch den Verursacher gelöst werden.
5. Instrumente der Umweltpolitik Umweltpolitische Instrumente lassen sich nach ihrer Wirkungsweise in mehrere Gruppen einteilen, wobei die wesentliche Unterscheidung zwischen a) den ordungsrechtlichen Instrumenten einerseits und b) den ökonomischen Instrumenten andererseits gemacht wird.
Folgende Instrumente stehen der Umweltpolitik grundsätzlich zur Verfügung:
ordnungsrechtliche Ge- und Verbote (Umweltauflagen);
ökonomische Instrumente (Umweltabgaben und Zertifikate);
Umweltverträglichkeitsprüfungen; Beratungs- und Informationsleistungen; raumbezogene Planungen (z. B. -Landschaftsplanung); -Selbstverpflichtungen; Umwelterziehung (Umweltbildung, Umweltkommunikation);
Förderung von Umwelttechnologie und -Umweltforschung.
a) Ordnungsrechtliche Instrumente
Zu den ordnungsrechtlichen Verfahren (oder auch Command-and-Control-Verfahren) gehören alle umweltrechtlichen -Genehmigungsverfahren, etwa nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Aus ökonomischer Sicht ist an diesen auflagenorientierten Maßnahmen zu kritisieren, daß weder die Effizienz der Umweltqualitätsverbesserung sichergestellt noch ein Anreiz zu ihrer Steigerung vorhanden ist. Beispielsweise verringert eine Orientierung am Stand der Technik, wie sie im BImSchG vorgesehen ist, die Bereitschaft von Anlagenbetreibern, umweltentlastende technologische Innovationen zu entwickeln oder einzusetzen. Denn die Betreiber müßten damit rechnen, daß ihr ökonomisch und ökologisch sinnvolles Engagement den Stand der Technik heraufschraubt und eine generelle Erhöhung der genehmigungsrelevanten Umweltauflagen und damit steigende betriebliche Umweltschutzinvestitionen mit sich bringt, die insbesondere durch die notwendig werdende Nachrüstung alter Anlagen verursacht werden. Demgegenüber wirken ökonomische Instrumente über die Stärkung der Eigenverantwortung und die Förderung des Eigeninteresses der Verursacher von Umweltbelastungen und sind daher in der Lage, Umweltbelastungen auch über gesetzliche Anforderungen und über die Abwehr von Gefahren hinaus zu vermeiden. Unverzichtbar sind Auflagen (etwa Verwendungseinschränkungen) jedoch zur unmittelbaren Gefahrenabwehr, wenn für zeitlich gestreckte Wirkungsprozesse, die mit dem Einsatz ökonomischer Instrumente in den meisten Fällen einhergehen, keine Zeit besteht oder wenn ohnehin ein Totalverbot notwendig ist.
b) Ökonomische Instrumente
Zu den ökonomischen Instrumenten der Umweltpolitik zählen im allgemeinen:
Umweltabgaben;
umweltbezogene Elemente in bestehenden Steuern;
Umweltlizenzen bzw. -zertifikate;
umweltorientierte Fördermaßnahmen;
Kompensationsregelungen;
Benutzervorteile;
Umweltaudits;
Pfandpflichten;
Umweltzeichen.
Untersuchungen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) belegen, daß es in Deutschland und in fast allen anderen Industrieländern einen klaren Trend gibt, umweltpolitische Ziele verstärkt durch ökonomische Anreizinstrumente zu erreichen. In Deutschland wird inzwischen das gesarnte Spektrum der ökonomischen Instrumente des Umweltschutzes bis auf Umweltzertifikate bzw. - lizenzen angewandt. Der Einsatz von Zertifikaten wird jedoch zunehmend diskutiert. Im Vordergrund stehen die Nutzung des Steuer-und Abgabensystems für umweltpolitische Zwecke, umweltorientierte Förderprogramme sowie Umweltzeichen für den produktbezogenen Umweltschutz. In jüngster Zeit haben daneben Umweltaudits als Instrument des betrieblichen Umweltschutzes zunehmende Bedeutung erlangt.
6. Ökologische Finanzreform
Im Zentrum der ökologischen Finanzreform steht das Ziel, die Finanzbeziehungen zwischen Staat und den Bürgen so zu gestalten, daß Konsumenten und Produzenten ökonomische Anreize für eine nachhaltige Konsum- und Produktionsweise erhalten. Zu unterscheiden sind dabei folgende strategische Ansatzpunkte:
die Ausrichtung der Subventionspolitik am Ziel der nachhaltigen Entwicklung (Abbau umweltschädlicher Subventionen, Umschichtung und umweltorientierte Gestaltung von Subventionen),
die umweltorientierte Gestaltung von Gebühren und Beiträgen,
die Umgestaltung bestehender Steuern und Sonderabgaben,
die Erhöhung bestehender und
die Einführung neuer Abgaben auf umweltbelastende Tatbestände.
Die beiden zuletzt genannten Ansatzpunkte werden unter dem Begriff ökologische Steuerreform diskutiert. Damit wird die Erwartung verbunden, daß natürliche Ressourcen wegen ihrer relativen Verteuerung sparsamer eingesetzt, also geschont werden, während bei gegebenen Entgelten für die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital aufgrund der steuerlichen Entlastung für sie höhere Nettoeinkünfte verbleiben. Finanzreform, Umweltaspekte einer
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