Landschaftsplanung
Handlungsprogramm gemäß Bundesnaturschutzgesetz, das die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen im Hinblick auf die Ziele der Landschaftspflege und des Naturschutzes beschreibt. Je nachdem, ob der Bereich eines Landes oder lediglich Teile eines Landes betroffen sind, lassen sich Landschaftsprogramme bzw. Landschaftsrahmenpläne unterscheiden. Diese konkretisieren sich in Landschaftsplänen, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
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