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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesnaturschutzgesetz

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Naturschutzgesetze der Länder sind die Basis für den Naturschutz in Deutschland. Das BNatSchG verfolgt die Ziele: die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig zu sichern.

Das Bundesnaturschutzgesetz hat zum Ziel, Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen. Denn Natur wird als Lebensgrundlage für die Menschheit gesehen. Zur Natur gehören neben den Pflanzen auch Gewässer und das Klima sowie Landschaftsstrukturen.

Das "Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege", so die offizielle Bezeichnung, regelt beispielsweise in Abschnitt vier, welche Gebiete zum Bioreservat oder Nationalpark erklärt werden. Dabei ist es Ländersache, mit welchen Argumenten ein Stück Natur diesen Schutz erfährt. Ziel ist, zum Beispiel Tiere wegen ihrer Seltenheit oder Landschaften wegen ihrer "hervorragenden Schönheit" zu schützen. Nationalparks beispielsweise sollen unter anderem die "naturkundliche Bildung und das Naturerlebnis für die Bevölkerung" unterstützen. Zu unterscheiden sind außerdem Naturparks, die der Erholung und dem Tourismus dienen, Biosphärenreservate, Naturdenkmale, Landschafts- und Naturschutzgebiete.

Abschnitt fünf befasst sich mit Schutz und Pflege von Pflanzen und wild-lebenden Tieren. So dürfen Tiere zum Beispiel nicht einfach gefangen, verletzt oder getötet werden. Wenn sie streng geschützt sind, darf man sie nicht einmal fotografieren oder filmen - und schon gar nicht verkaufen oder kaufen.

Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren rechnen. Das Bundesnaturschutzgesetz kann im Internet nachgelesen werden.



 
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