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Gebührensind wie Beiträge und Steuern öffentliche Abgaben. Die öffentlichen Verwaltungen werden häufig nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Interesse des einzelnen tätig. Die Gebühren sind vom Gebührenpflichtigen für eine besondere Inanspruchnahme zu entrichten, z.B. für einen Verwaltungsakt wie Bau- oder Gewerbeerlaubnis (Verwaltungsgebühren) oder für eine Benutzung wie Maut oder Telefon (= Benutzungsgebühren).
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