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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Beiträge

sind Abgaben, die derjenige leisten muß, der einen Vorteil aus Errichtung, Erweiterung oder Betrieb einer öffentlichen Einrichtung hat. Dabei spielt die tatsächliche Inanspruchnahme keine Rolle, sondern lediglich die Möglichkeit der Nutzung (Beispiel: Erschließungsbeiträge, Straßenreinigung). Daneben gibt es die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer (Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung).



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