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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Betrieb

(engl. operation, plant) Allgemein wird mit «Betrieb» eine wirtschaftende Einheit verbunden, die Teil der Gesamtwirtschaft ist. Der Begriff kennzeichnet ein Gebilde, dessen Inhalt vielschichtig und komplex ist (System). Da die Elemente, welche die Komplexität ausmachen, unterschiedlich stark herausgehoben werden können, fallen die Definitionen auch verschieden aus; die Freiheit in der Begriffsbildung erlaubt dies. Eine allgemein gültige Definition gibt es nicht. Der Begriff Betrieb kann das «Betreiben» in den Vordergrund rücken. Wird mehr an das Wagnis, das im Betreiben inbegriffen ist, gedacht, wird der Begriff Unternehmen benutzt. Somit ist es verständlich, wenn der eine oder andere Begriff im praktischen Wirtschaftsleben und in Gesetzen wie z. B. dem Aktiengesetz (§§ 15ff.) verwendet wird. Die Betriebswirtschaftslehre fühlt sich jedoch veranlasst, den Inhalt des Begriffs Betrieb festzulegen, um ihn vom Unternehmen und auch von der Unternehmung abzugrenzen. Als bisher gebräuchliche Inhaltserklärungen gelten: Der Betrieb ist eine Realerscheinung, die einen Komplex von Tatbeständen und Merkmalen umschließt. Der Betrieb ist somit eine wirtschaftliche Einheit, die bestimmte Aktivitäten ausführt und spezifische Merkmale aufweist. Wird der Tatbestand der Technologie und der technischen Produktion herausgestellt, so ist der Betrieb eine technische Einheit. Da in einem Betrieb Menschen, Sachmittel und Rechte zur wirtschaftenden Einheit organisatorisch verbunden sind, kann der Betrieb auch als Organisationseinheit gesehen werden. Werden beide Aspekte zusammengefügt, dann ist der Betrieb eine organisierte Werkverrichtung. Die Betriebsdefinition kann auch auf das auf menschliche Bedürfnisse (Bedarf, Bedürfnisse) ausgerichtete Zweckhandeln abgestellt sein; dann ist der Betrieb eine soziale Einheit, in der das menschliche Verhalten im Vordergrund steht. Betriebe befinden sich an bestimmten Standorten; also ist der Betrieb der Ort, an dem technisches und wirtschaftliches Handeln erfolgt. Werden nur die wirtschaftlichen Aspekte für die Begriffsdefinition isoliert und hervorgehoben, dann ist der Betrieb eine ökonomische Einheit. Diese Aufzählung ließe sich fortsetzen. Betrieb lässt sich auch als Kombination systemindifferenter Tatbestände auffassen: Das Wirtschaften kann in den unterschiedlichsten Wirtschaftssystemen erfolgen. Solche sind beispielsweise die freie oder soziale Marktwirtschaft, der manageriale Kapitalismus oder die Zentralverwaltungswirtschaft. Jeder Betrieb ist in ein solches Wirtschaftssystem eingebettet. Zur Definition des Betriebes lassen sich solche Tatbestände als Erlärungsmerkrale heranziehen, die vom Wirtschaftssystem unabhängig sind; diese Erklärungsmerkmale sind systemindifferente Tatbestände. Drei wichtige Tatbestände sollen zur Betriebsdefinition herangezogen werden: In jedem Wirtschaftssystem sind Leistungen also Güter oder Dienstleistungen zu erzeugen. Dazu sind Einsatzgüter oder Produktionsfaktoren (inputs) zu kombinieren. Das mathematische Abbild dieses Vorganges ist die Produktionsfunktion, die besagt, dass die Ausbringung (output) einer Leistung in einer ganz bestimmten charakteristischen Weise von den Einsatzgütern und dem Prozess an sich abhängt. Die Produktion ist die Kombination und Transformation der Produktionsfaktoren. Dieser Tatbestand ist vom Wirtschaftssystem unabhängig, gleichwohl kann der Produktionsprozess unter Nebenbedingungen erfolgen, z. B. die Nutzung nur einheimischer Einsatzgüter. Die Kombination und Transformation der Produktionsfaktoren geschieht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Dieses Erfordernis gilt grundsätzlich in allen Wirtschaftssystemen und ist somit systemindifferent. Auch hier können sich durch das Wirtschaftssystem Unvollkommenheiten ergeben. Schließlich kann ein Betrieb nur existieren, wenn er in der Lage ist, die beschafften Einsatzgüter zu bezahlen, das heißt, wenn er liquide ist. . Liquidität liegt dann vor, wenn die Geldanfangsbestände plus die laufenden Einzahlungen minus die laufenden Auszahlungen keinen negativen Geldendbestand ergeben. Die Einzahlungen kommen in der Marktwirtschaft im Wesentlichen von den Absatz und Finanzmärkten. In einer Zentralverwaltungswirtschaft werden die Einzahlungen gemäß dem zentralen Wirtschaftsplan den Betrieben zugewiesen. Dennoch müssen die Betriebe auch in diesem Wirtschaftssystem liquide sein; ein Zahlungsfehlbetrag wird i. d. R. aus dem staatlichen Haushaltsplan ausgeglichen.

Zusammenfassend lässt sich unter Einbeziehung des Wirtschaftssystems der Betrieb als die Institution beschreiben, in der Produktionsfaktoren unter dem Gesichtspunkt des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und bei Aufrechterhaltung der Liquiditätslage kombiniert werden.



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