Liquidität
(engl. liquidity) Der Begriff Liquidität kann betriebswirtschaftlich in zweierlei Hinsicht interpretiert werden: Als Liquidität wird einerseits die Fähigkeit bezeichnet, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit termingerecht und betragsgenau nachzukommen (dispositive Liquidität). Sie ist gegeben, wenn zu jedem Zeitpunkt die Auszahlungen durch die Einzahlungen zuzüglich des Zahlungsmittel nfangsbestandes (Zahlungsmittel) gedeckt sind. Andererseits wird als Liquidität auch der Zahlungsmittelbestand und die Eigenschaft anderer Vermögensgegenstände bezeichnet, durch Veräußerung oder Beleihung zur Beschaffung von Zahlungsmitteln zu kommen (Liquidierbarkeit). Aus der Forderung nach Zahlungsfähigkeit folgt die Forderung, dass jederzeit genügend liquides bzw. liquidierbares Vermögen vorhanden sein muss, um die Verpflichtungen zu erfüllen. Dies beinhaltet die Sicherung der gleichgewichtigen Kapitalstruktur eines Unternehmens, im Sinne der Einhaltung anerkannter Finanzierungsregeln (strukturelle Liquidität). Finanzwirtschaftliche Ziele sind Rentabilität, Liquidität und Sicherheit. Dabei kann die Liquidität im Sinne der jederzeitigen Zahlungsfähib keit als Unterziel oder als wichtigste, unabdingbare Nebenbedingung verstanden werden. Die Nichterfüllung hat die vorübergehende oder dauernde Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) zur Folge. Die Anforderung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit kann nicht bedeuten, dass das gesamte Vermögen oder ein Betrag in Höhe der Schulden in Form von Zahlungsmitteln gehalten werden muss. Vielmehr muss die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf ohne Verzögerung und mit geringen Transaktionskosten Vermögensgegenstände zu veräußern oder zu beleihen. Umschrieben wird hiermit die so genannte Geldnähe (Geld) von Vermögenspositionen (Liquiditätsgrade: Liquiditätskennzahlen).
Liquidität bezeichnet die Verfügbarkeit von Kapital. Umso kurzfristiger das Geld einer Anlage dem Anleger wieder zur Verfügung gestellt werden kann, umso höher ist damit die Liquidität der Anlage. Desto höher die Liquidität eines Unternehmens ist, umso eher ist es in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu begleichen.
kennzeichnet die Subjekt- oder objektbezogene Befähigung zum Tausch. a) Subjektbezogen ist Liquidität die Fähigkeit einer Person, in dem von der Geldordnung bestimmten System fällige Zahlungsverpflichtungen (aus abgeschlossenen Verträgen) erfüllen oder neue eingehen (somit Kredite erhalten) zu können. Entsprechend ist eine Geschäftsbank dann liquide, wenn sie bestehende Einlagen in Zentralbankgeld umwandeln oder Kredite und simultan Geld neu schöpfen kann. Eine offene Volkswirtschaft ist liquide, wenn sie in ausländischen Währungseinheiten die aus ihren internationalen Transaktionen fälligen Zahlungen leisten oder sich in diesen neu verschulden kann. Die Liquidität determiniert als Nebenbedingung bei der Maximierung des Nutzens, des Gewinns u.ä. in Abhängigkeit vom Risikoverhalten und den Kosten sowie der Wahrscheinlichkeit der Illiquidität die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte. Sie ist dabei abhängig von der Verfügbarkeit über Zahlungsmittel aufgrund des eigenen Bestands an Zahlungsmitteln sowie i.w.S. aufgrund der kurzfristigen Kreditmöglichkeiten und des Liquidationswerts aller sonstigen Vermögensmittel. Liquidität i.w.S. ist stets erwartungsabhängig. b) Objektbezogen kennzeichnet Liquidität den Anteil bzw. Grad, mit dem ein Gut oder Titel in einem zukünftigen Zeitpunkt zur Erfüllung dann auftretender Zahlungsverpflichtungen eingesetzt werden kann. Das in der Geldordnung bestimmte, auf Währungseinheiten lautende Zahlungsmittel ist vollkommen liquide bzw. hat einen Liquiditätsgrad von Eins, da es mit vollkommener Erwartungssicherheit ohne Wert- bzw. Kapitalverlust im Betrage von Eins eingesetzt werden kann. Alle anderen Vermögensarten sind weniger liquide, weil sie erst in Zahlungsmittel zu tauschen sind und bei der kurzfristigen Realisation Kosten entstehen. So fallen ein Strafzins oder eine Gebühr an (z.B. bei Terminoder Festgeld), oder der Marktpreis unterliegt Schwankungen und ist somit unsicher (z.B. Aktien), oder Anbahnung und Tausch weisen zeitabhängige Informations- und Transaktionskosten auf (z.B. Immobilien, GmbH-Anteile). Der Liquiditätsgrad sinkt einerseits mit der Höhe der Gebühren und Kosten bei der Liquidation (dem Tausch in Zahlungsmittel) sowie der Kursvarianz und andererseits mit der Zinselastizität des Kapitalwerts eines Titels. Literatur: Fuhrmann, W. (1993)
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