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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Transaktionskosten

Transaktionskosten sind Kosten, die nicht bei der Gütererstellung, sondern bei der Übertragung von Gütern von einem Wirtschaftssubjekt zum anderen entstehen. Zunächst entstehen bei der Übertragung Informationskosten bei der Suche nach Transaktionspartnern, der Anbahnung von Transaktionen (z. B. Vertragsabschlußkosten, Versicherungsprämien) und der Transaktion selbst (z. B. Transportkosten). Bei zunehmendem Wettbewerb und abnehmender Markttransparenz ist die Betrachtung der TK von besonderer Bedeutung. Der Transaktionskostenansatz basiert auf den Überlegungen des Nobelpreisträgers Ronald Coase, welcher die Effizienz unterschiedlicher Transaktionsformen vergleicht, indem die innerorganisatorischen Transaktionskosten mit den Transaktionskosten auf dem Markt verglichen werden. Seine Studien lagen bereits 1937 vor. Den Nobelpreis hierfür erhielt er 1992. Viele Transaktionen sind nach Coase ausschließlich innerhalb der Unternehmung aufgrund des Marktversagens (z. B. mangelnde Transparenz) möglich. Eine Integration dieser Aktionen in das Unternehmen ist dann sinnvoll und wird als Internalisierung bezeichnet. Die Internalisierung einzelner Funktionen im Gegensatz zur Marktbeschaffung widerspricht der aktuellen Tendenz des Auslagerns von Unternehmensfunktionen. Transaktionskosten oder Marktbenutzungskosten entstehen nicht bei der Produkterstellung, sondern bei der Übertragung von Gütern von einem Wirtschaftssubjekt zum anderen. Sie resultieren somit aus Prozessen der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen über den Markt, weil reale Austauschprozesse bei unvollkommener Information und auf unvollkommenen Märkten stattfinden. Die Kosten der Transaktion werden insgesamt höher, je spezialisierter und arbeitsteiliger ein Markt ist. Durch zunehmendem Wettbewerb und abnehmende Markttransparenz wird die Berücksichtigung von Transaktionskosten zunehmend wichtig. entstehen bei der konkreten Abwicklung von Transaktionen (im Gegensatz zu Informationskosten, die der Aufspürung von Transaktionsmöglichkeiten dienen). Dazu gehören Kosten für den AbschluB verbindlicher Verträge und für die Durchsetzung von Vertragsansprüchen bei Leistungsstreitigkeiten, Transportkosten, Kosten bei der Erbringung von Gegenleistungen (z.B. von Zahlungen), Kosten aufgrund von Wartezeiten, die bis zur Verfügbarkeit über ein Gut oder eine Forderung einzuhalten sind. Somit ist eine Transaktion eine ökonomische, weil Ressourcen beanspruchende Aktivität. Während in der allgemeinen Gleichgewichtstheorie vom ARROW-DEBREUTyp von kostenlosen Transaktionen ausgegangen wird, werden Transaktionskosten in der neueren Gleichgewichtsanalyse verstärkt berücksichtigt mit der Folge der Modifikation einiger Ergebnisse. Beispielsweise ist die Verteilung der anfänglichen Güterausstattung auf die verschiedenen Individuen in der ARROW-DEBREUWelt unwichtig, da beliebige Güterumverteilungen zwischen den Individuen annahmegemäss kostenlos durchgeführt werden können. Bei Berücksichtigung von Transaktionskosten spielt diese Verteilung jedoch eine Rolle: Je »ungleicher« die anfängliche Güterausstattung der Individuen in Hinblick auf deren Präferenzen ist, desto mehr bzw. umfangreichere Tauschakte sind vorzunehmen, desto mehr der verfügbaren Ressourcen müssen daher für die Abwicklung der Tauschvorgänge bereitgestellt werden (mit entsprechender Wohlfahrtseinbuße). Des weiteren werden Transaktionskosten für die Mikrofundierung der Geldtheorie (d.h. für die Begründung der Existenz und die Definition von Geld) herangezogen. Die Verwendung eines intermediären Gutes (»Geld«), dessen Weitergabe vergleichsweise niedrige Transaktionskosten verursacht, als allgemeines Tauschmittel ermöglicht die Einsparung von Transaktionskosten im Tauschprozess und setzt damit Ressourcen für konsumtive und produktive Verwendung frei. Schließlich sind Transaktionskosten bei der Vermögensallokation zu berücksichtigen (property rights). Beispielsweise würde Geld, welches im allg. unverzinst bleibt, beim Vorliegen zinsbringender und ebenso risikoloser Anlagealternativen (z.B. kurzfristige Wertpapiere) für Tauschzwecke nicht bereitgehalten werden, wenn nicht die Umwandlung der Anlagealternativen in Geld, welches für eine konkrete Zahlung erforderlich ist, Transaktionskosten verursachte (sog. Lagerhaltungsansatz der Geldnachfrage nach William J. BAUMOL und James TOBIN). Literatur: Richter, R. (1990). Barro, R.J., Fischer, S. (1976). Ulph, A.M., Ulph, D.T. (1975)



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