Transaktion
Das aus dem Lateinischen stammende Wort Transaktion bezeichnet einen bedeutenden geschäftlichen Vorfall. Auch finanzielle Vorgänge von großer Tragweite nennt man Transaktionen.
Bezeichnung für die Ausführung eines Wertpapiergeschäfts.
Übergang eines Gutes (Sachgut, Dienstleistung) oder einer Forderung von einer realen oder idealtypischen Wirtschaftsfigur auf eine andere. Keine einheitliche Terminologie existiert in bezug auf (Salden-)Ströme, die auf verschiedenen (Aktivitäts-)Konten derselben Wirtschaftseinheit ausgewiesen werden (z.B. Ersparnis). Häufig begegnet man folgenden Gliederungen: a) Beobachtbare Transaktionen – unterstellte Transaktionen. Die letzteren bringen aus analytischen Gründen Ströme zur Darstellung, die in der wiedergegebenen Weise nicht fließen (z.B. Verteilung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung als Einkommensbestandteil an die Haushalte und Umverteilung von den Haushalten an den Staat) oder als Marktvorgang nicht feststellbar sind (z.B. - Eigenverbrauch der Landwirtschaft) oder den Charakter eines theoretischen Konstrukts haben (z.B. Eigenverbrauch des Staates). b) Gütertausch – KaufNerkauf – Finanzmitteltausch – Güterschenkung – Finanzmittelschenkung. Im Fall simultaner Leistung und Gegenleistung spricht man auch von zweiseitigen Transaktionen. Eine Schenkung (unentgeltliche -9 Übertragung, Transfer) ist danach eine einseitige Transaktion, die gleichwohl, wie jeder Strom, gemäss dem (ersten) - Kreislaufaxiom nach leistendem und empfangendem Pol identifiziert wird. c) Leistungstransaktion – Finanztransaktion. Abgesehen von der Einstufung der Saldenströme, zählen alle Bewegungen im Bereich von Angebot und Nachfrage, Produktion, Einkommensentstehung, -verteilung, -umverteilung, -verwendung sowie Vermögensänderung zu den Leistungstransaktionen. Häufig tritt im Zusammenhang mit Leistungstransaktionen eine Anderung in der Höhe der Nettoposition und in der Struktur des Finanzvermögens ein. Finanztransaktionen (Aktiv- und Passivtausch oder Bilanzverlängerung und -verkürzung im Bereich des Finanzvermögens) lassen dagegen die Höhe der Nettoposition unberührt, während sich die Struktur des Finanzvermögens ändert.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|