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Finanztransaktion1. Ökonomische, auf finanzielle Vorgänge abstellende Transaktion in der Volkswirtschaft. Die Höhe des Geldvermögens insg. bleibt unverändert, doch ändert sich seine Struktur. Ggs.: Leistungstransaktion. 2. Nach Geldwäschegesetz: Jede Handlung, die eine Geldbewegung oder eine sonstige Vermögensverschiebung bezweckt oder bewirkt. Dem Bargeld gleichgestelltes Zahlungsmittel ist elektronisches Geld i. S. d. KWG.
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Weitere Begriffe : Verhältnisse, materielle | Regal | internationales Währungssystem mit festen Wechselkursen | ||||||||||||||||||||||||||||
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