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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Information

(engl. information) Dieser grundlegende Begriff wird wie die angrenzenden Begriffe Daten und Wissen, die oft synonym oder zur gegenseitigen Definition verwandt werden, in Wissenschaft und Praxis nicht einheitlich definiert und verwendet. Etymologisch ist er von dem lateinischen Begriff informatio = Formgebung, Gestaltung, Erläuterung abgeleitet.

1) In der klassischen Informationstheorie wird Information (nach Shannon und Wiener) als das Maß der Reduktion von Unbestimmtheit verstanden. Dieser Informationsbegriff steht aus dem Blickwinkel der Übertragung von Informationen in engem Zusammenhang zur Nachrichtentechnik und ist damit für die Wirtschaftswissenschaften nur bedingt zweckmäßig.

2) In der Betriebswirtschaftslehre wird Information (nach Wittmann) teilweise als zweckbezogenes Wissen zur Vorbereitung und Durchführung von Handlungen und Entscheidungen verstanden. Damit stellen Informationen jeweils die Teilmenge der Wissensbasis dar, die für den konkret betrachteten Zweck relevant ist. Dieser Ansatz steht allerdings dem allgemeinsprachlichen Verständnis entgegen, dass Wissen in der Begriffshierarchie auf einer höheren Ebene als Information steht. Ferner ist zunächst der Begriff Wissen zu erklären.

3) Systematisch kann man Daten, Information und Wissen folgendermaßen hierarchisch abgrenzen (vgl. die Abbildung auf S. 149). Daten sind Zeichen oder kontinuierliche Funktionen, die aufgrund von bekannten oder unterstellten Abmachungen oder vorrangig zum Zwecke der Verarbeitung Informationen darstellen (DIN 44300). Das heißt, Daten können als technische Repräsentationen von Informationen betrachtet werden. Die Interpretation von Daten in einem Kontext führt zu Informationen im Sinne von Kenntnissen zu Sachverhalten. Beispielsweise kann die Zeichenkette 13101974 die Information induzieren, dass das Geburtsdatum einer bestimmten Person der 13. Oktober 1974 ist. Informationen sind ein immaterielles Gut (Güter), das dazu dient, zweckorientiertes Wissen zu bilden. Wissen kann man verstehen als kognitiv verarbeitete und «verstandene» Informationen im Sinne der Kenntnis von Zusammenhängen (Mustern). Der Zweck von Wissen besteht in der Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen und Handlungen. Beispielsweise kann aus einer Analyse von empirischen Informationen zum Käuferverhalten (hypothetisches) Wissen über entsprechende Kausalzusammenhänge resultieren, was wiederum Entscheidungen zu einzusetzenden Marketingmethoden unterstützt.

4) Zunehmende Bedeutung gewinnt die Betrachtung von Informationen als Produktionsfaktor. Analog zu den klassischen Produktionsfaktoren ergibt sich hieraus die betriebliche Aufgabe des Managements der Ressource Information (Informationsmanagement). Primäres Ziel ist dabei die Unterstützung von Entscheidungsprozessen durch Verarbeitung und Bereitstellung relevanter Informationen zur Deckung des Informationsbedarfs betrieblicher Entscheidungsträger. Während im betrieblichen Kontext oft alle notwendigen Daten bzw. Informationen potenziell vorhanden sind (z. B. die grundlegenden Transaktionsdaten in klassischen Datenbanksystemen), bleibt die spezifische Erschließung dieser Informationen i. d. R. immer noch ein Problem. Dementsprechend benötigt man etwa spezielle Informationssysteme wie r Entscheidungsunterstützungssysteme, die unter Nutzung von Daten bzw. Informationen aus betrieblichen Administrations und Dispositionssystemen die zum Vorbereiten, Treffen und Durchsetzen von Entscheidungen notwendigen Informationen liefern (sollen). 1. Stand des Wissens (Fähigkeiten, Kenntnisse) zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bestandsgröße); 2. Nachrichten, die man in einer Periode erhält (Stromgröße). Der Informationsstand eines Wirtschaftssubjektes bestimmt in erheblichem Maße seine Entscheidungen. Information wird in der mikroökonomischen Theorie vollkommen genannt, wenn die Wirtschaftssubjekte Kenntnis von allen für ihre EntScheidungen relevanten Größen haben (im Falle der Konsumentscheidungen: Kenntnis aller Preise, des Einkommens, der Qualität der Güter, der Präferenzen); andernfalls ist die Information unvollkommen. Die systematische Analyse von Modellen mit unvollkommener Information ist vergleichsweise jungen Datums. Sie steht seit Anfang der 70er Jahre im Zentrum ökonomischer Untersuchungen (Informationsökonomik). Im Rahmen der Spieltheorie werden die Begriffspaare vollständige versus unvollständige und vollkommene (perfekte) versus unvollkommene (= imperfekte) Information wie folgt abgegrenzt: In einem Spiel mit vollständiger (kompletter) Information kennt jeder der beteiligten Spieler dessen Regeln (z.B. Auszahlungs- und Strategienmengen, Zahl der Spieler, Auszahlungsfunktionen). Kennt auch nur einer der beteiligten Spieler nicht sämtliche Regeln, dann liegt ein Spiel mit unvollständiger Information vor. Kennt jeder ziehende Spieler sämtliche bisherigen Spielzüge (die »Geschichte« des Spiels), dann handelt es sich um ein mehrperiodiges Spiel mit vollkommener Information. Bei unvollkommener Information kennt zumindest einer der Spieler die bisherige Spielgeschichte nicht. Informationen sind öffentlich, wenn sie mehreren Wirtschaftssubjekten, im Extremfall allen, bekannt (oder zumindest kostenlos zugänglich) sind. Privat sind Informationen, die nicht öffentlich sind bzw. wenn nur ein Wirtschaftssubjekt von ihnen Kenntnis hat. Verfügen einzelne Wirtschaftssubjekte über private Informationen, dann sind Informationen asymmetrisch auf die Individuen verteilt (z.B. ein Arbeiter kennt seine Qualität, nicht jedoch der Unternehmer, der ihn einstellen will). Ist eine bestimmte Information für alle öffentlich, dann besteht bezüglich dieser Information Symmetrie. Asymmetrische Informationen liegen den Erscheinungen von moral hazard und adverse selection zugrunde und können zu Rationierungsgleichgewichten (Kreditrationierung, Effizienzlohntheo- rie) führen. Bei Vorliegen asymmetrischer Informationen kann ein uninformiertes Wirtschaftssubjekt durch entsprechende Anreize erwirken, dass informierte Individuen ihre privaten Informationen enthüllen bzw. offenlegen (Anreizmechanismen, um z.B. Präferenzen für öffentliche Güter offenzulegen). Es kann aber auch im Interesse der Informierten liegen, private Informationen öffentlich zu machen (Signalgleichgewichte). Diese Informationsenthüllungen können korrekt oder inkorrekt sein. Gelingt es dem Uninformierten, stets korrekte Informationen zu erhalten, dann spricht man von anreizkompatiblen (anreizverträglichen) Mechanismen oder Kontrakten (Kontrakttheorie). Literatur: Rasmusen, E. (1990)



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