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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Unternehmer

Eine Person, die selbstständig und eigenverantwortlich einen Betrieb leitet und dabei ein persönliches Risiko eingeht, heißt Unternehmer. Er setzt eigenes Kapital mit dem Ziel ein, Gewinne zu erzielen, aber auch mit dem Risiko, Verluste zu machen. Dem Unternehmer gehören die Produktionsmittel oder ein wesentlicher Teil davon. Für den Einsatz von Fremdkapital übernimmt er persönlich die Verantwortung. Er ist Arbeitgeber von unselbstständig Beschäftigten.

Der Unternehmer hat in einer Volkswirtschaft und in seinem Betrieb neben der Bereitstellung des erforderlichen Kapitals eine Reihe weiterer wichtiger Funktionen: Er soll neue Produkte und Produktionsverfahren entwickeln oder deren Qualität verbessern. Er muss für diese Erzeugnisse Absatzmärkte erschließen. Gleichzeitig sucht er nach günstigen Einkaufsquellen für die erforderlichen Rohstoffe und Investitionsgüter. Er muss die Organisation seines Betriebes ständig den neuen Erfordernissen und Erkenntnissen anpassen, die Mitarbeiter führen und motivieren. Er kann dabei eigene Ideen verwirklichen oder die Vorschläge und Erfindungen anderer nutzen, die dafür von ihm bezahlt werden. Nur ein rationellerer Einsatz von Arbeit, Kapital, Energie, Boden und Rohstoffen führt zu höheren Gewinnen. Dies kann vom Staat und von den Gewerkschaften genutzt werden, um höhere Steuern zu kassieren und durch regelmäßige Lohnerhöhungen die Einkommen der Arbeitnehmer zu steigern. Dadurch, dass die begrenzten Produktionsmittel immer wirtschaftlicher eingesetzt werden, wächst so zugleich auch der allgemeine Wohlstand.

Mit dem Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft verändern sich auch die Schwerpunkte der unternehmerischen Tätigkeiten und Aufgaben. Nur im Ausnahmefall wird ein Unternehmer über alle die gewünschten Fähigkeiten und Eigenschaften verfügen. In größeren Unternehmen wird er deshalb einen Teil der Aufgaben delegieren. Wenn Betriebe von einem Management geführt werden, ist eine Aufteilung der verschiedenen unternehmerischen Aufgaben auf mehrere geeignete Personen die Regel. Fast alle Großunternehmen werden heute von Führungskräften geleitet, die streng genommen keine Unternehmer sondern Manager sind. Im Mittelstand dagegen überwiegt auch heute noch der Unternehmer im klassischen Sinn.

Während der gesellschaftspolitisch definierte Unternehmerbegriff im Laufe der Geschichte und je nach ideologischem Standpunkt stark schwankt, ist er in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht sehr genau gefasst. So ist der Unternehmer

  • nach dem Handelsrecht eine natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die einen Gewerbebetrieb unterhält,
  • nach bürgerlichem Recht bei einem Werkvertrag der Vertragspartner, der sich gegenüber dem Kunden zur Herstellung eines Werkes gegen eine entsprechende Vergütung verpflichtet,
  • nach Umsatzsteuerrecht derjenige, der eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt.



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