Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Handelsrecht

Es ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Handelsrecht ist im Wesentlichen Privatrecht; subsidiär gilt auch das bürgerliche Recht (BGB), dem aber die Rechtsnormen des HGB als spezielle Regelung vorgehen. Unter H. i. e. S. versteht man das im HGB, in seinen Nebengesetzen und in verschiedenen Verordnungen geregelte Recht. Hierbei nimmt das Seehandels- und das Binnenschifffahrtsrecht eine Sonderstellung ein. I. w. S. gehört zum H. das Gesellschaftsrecht, das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, das Wertpapierrecht und das Bank- und Börsenrecht.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Handelsprofit
 
handelsrechtliches Bankeigenkapital
 
Weitere Begriffe : Scheckzeichnung | Vergesellschaftung, unmittelbare | Arbeitssoziologie
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.