Handelsrecht
Es ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Handelsrecht ist im Wesentlichen Privatrecht; subsidiär gilt auch das bürgerliche Recht (BGB), dem aber die Rechtsnormen des HGB als spezielle Regelung vorgehen. Unter H. i. e. S. versteht man das im HGB, in seinen Nebengesetzen und in verschiedenen Verordnungen geregelte Recht. Hierbei nimmt das Seehandels- und das Binnenschifffahrtsrecht eine Sonderstellung ein. I. w. S. gehört zum H. das Gesellschaftsrecht, das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, das Wertpapierrecht und das Bank- und Börsenrecht.
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