Verordnung
In der Gesundheitswirtschaft:
prescription
Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch den behandelnden Vertragsarzt. Dies gilt z.B. für Arzneimittel, Krankentransporte und medizinische Rehabilitationsleistungen. Erstellt der Arzt eine Verordnung, verpflichtet dies die Krankenkasse gegenüber dem Versicherten zur Leistung. Bei manchen Leistungen kann bzw. muss die Krankenkasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüfen lassen, ob die Verordnung notwendig ist, so z.B. bei Verordnung von häuslicher Krankenpflege über einen bestimmten Zeitraum hinaus.
§§ 73, 275 SGB V
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