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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Krankenkasse

In der Gesundheitswirtschaft: Begriff, der häufig synonym für Krankenversicherung benutzt wird. Im Gegensatz zur den Unternehmen der privaten Krankenversicherung handelt es sich bei Krankassen jedoch um rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, welche Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Die Krankenkassen haben einen hauptamtlichen Vorstand und einen ehrenamtlichen Verwaltungsrat. Im Rahmen der GKV existieren in Deutschland die folgenden Kassenarten: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die See-Krankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenkassen, die Bundesknappschaft und die Ersatzkassen. Insgesamt gibt es 262 gesetzliche Krankenkassen (Stand Mitte 2005), Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts waren es noch mehr als 1.200. Betriebs- und Innungskrankenkassen können sich heute für alle gesetzlich Krankenversicherten öffnen. Die Kassen einer Kassenart bilden eigene Landes- und/ oder Bundesverbände. Die Krankenkassen sind finanziell und organisatorisch unabhängig, sie stehen aber unter der Aufsicht von Bund und Ländern. Die gesetzlich Krankenversicherten haben Kassenwahlfreiheit. Die Kassen unterliegen dem Kontrahierungszwang. Die Krankenkassen stehen mit Ausnahme der See-Krankenkasse, der Landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Bundesknappschaft und der nicht geöffneten Betriebs- und Innungskrankenkassen im Wettbewerb zueinander. Alle Krankenkassen, ausgenommen die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, nehmen daher am Risikostrukturausgleich teil, der Chancengleichheit im Wettbewerb garantieren soll.



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