See-Krankenkasse
In der Gesundheitswirtschaft:
Maritime Health Insurance Fund
Die See-Krankenkasse ist die zuständige Krankenkasse für alle Seeleute und ihre familienversicherten Angehörigen. Sofern Seeleute auf Schiffen fahren, die deutsche Flagge führen, unterliegen sie der Versicherungspflicht in der See-Krankenkasse. Diese Versicherungspflicht auf Schiffen gilt bis zum 31. Dezember 2008 unabhängig von der Einkommenshöhe. Der Versicherungsschutz besteht auch für Seeleute mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, wenn sie von einem deutschen Arbeitgeber befristet auf ein Schiff unter ausländischer Flagge entsandt werden (Versicherung kraft Ausstrahlung).
Frei wählbar ist die See-Krankenkasse nicht. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzsieht allerdings zum 1. Januar 2009 eine Öffnung vor. Bedingung für eine Mitgliedschaft ist die Zahlung von mindestens einem Rentenversicherungsbeitrag für die Seekasse.
Mit rund 58.000 Mitgliedern hat die See-Krankenkasse einen Marktanteil von 0,1 Prozent. Versicherte erhalten Leistungen – wenn nicht von der See-Krankenkasse selbst – von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) des Beschäftigungs- oder Wohnortes.
§ 165 SGB V
See-Krankenkasse
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