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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Versicherung

Durch einen Versicherungsvertrag übernimmt ein Versicherer gegen ein bestimmtes Entgelt (Prämie) gegenüber einem Versicherungsnehmer die Gefahr eines möglicherweise eintretenden Schadens. Das Versicherungsgeschäft beruht auf dem Prinzip, daß nicht jeder Versicherte zu Schaden kommt und daß die eintretenden Schäden mittels der Statistik vorausberechnet werden können. Die Versicherungsleistungen für Schäden müssen aus den erhaltenen Prämien und sonstigen Einnahmen der Versicherungsgesellschaft (Vermögensanlagen in Wertpapieren, Grundstücken, Beteiligungen usw.) bestritten werden. Neben den Privatversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Tierhaltungshaftpflicht, KFZ, Rechtsschutz u.a.) gibt es Industrieversicherungen für Feuer, Diebstahl, Großschäden, Betriebsunterbrechung, Transport usw. Die Versicherungsgesellschaften unterliegen der Kontrolle des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen. Siehe auch Rückversicherung. Finanzdienstleistung, bei der das Versicherungsunternehmen (Anbieter) dem Versicherten (Nachfrager) eine bedingte Zusage auf Gewährung einer Leistung im Schadensfall gibt. Der Versicherer erzielt einen Risikoausgleich, indem er eine Vielzahl von Risiken übernimmt (Gesetz der großen Zahl). Die in älteren Schriften häufig genannten Voraussetzungen der Gleichartigkeit (Homogenität des Bestandes) und Unabhängigkeit der versicherten Risiken sind keine Voraussetzung für Versicherung und Risikoausgleich. Während beim Glücksspiel bewußt eine unsichere Situation (- Risiko und Unsicherheit) eingegangen wird, ist es das Ziel der Versicherung, aus einer unsicheren Vermögenssituation eine sichere zu machen. Versicherung ist somit ein Instrument des risk management von Wirtschaftseinheiten. Weitere Instrumente, Risiken zu begegnen, sind Risikovermeidung, -minderung, -vorsorge, -übertragung, -poolung und -streuung. Grundsätzlich ist zwischen Individual-und - Sozialversicherung zu unterscheiden, wobei letztere nicht den Marktgesetzen, sondern der jeweiligen Sozialgesetzgebung unterliegt. Der Preis für Versicherung, die Versicherungsprämie, wird aufgrund von Schadenstatistiken und -wahrscheinlichkeiten bzw. Sterbetafeln berechnet, die auf Erfahrungswerten beruhen. Die Versicherungsprämie übersteigt bei korrekter Kalkulation aufgrund der Kosten- und Gewinnzuschläge den Erwartungswert des Schadens, d.h. die statistisch erwartete Versicherungsleistung. Aus diesem Grund fragen i.d.R. nur risikoaverse Individuen Versicherung nach, denn nur diese sind bereit, mehr zu zahlen, als sie statistisch gesehen von der Versicherung wiederbekommen. Die Versicherungsnachfrage wird zudem durch Pflichtversicherungsregelungen (z.B. Kfz-Haftpflicht), Steuervergünstigungen (z.B. bei der Lebensversicherung) und vertragliche Verpflichtungen (z.B. Restschuldversicherung) stimuliert. Das Verhalten der Marktpartner ist mit Hilfe der Entscheidungstheorie unter Unsicherheit intensiv untersucht worden. Dabei widmete man sich besonders den Phänomenen - moral hazard (Steigen des Schadenumfanges nach Abschluss der Versicherung) und - adverse selection (Zunahme schlechter Risiken im Versicherungsbestand des Versicherers) sowie den Substitutionsbeziehungen zwischen den einzelnen risk-management-Intrumenten. Das Versicherungswesen gehört zu den Wirtschaftssektoren, die einer starken Regulierung unterliegen. Jedoch wird eine Harmonisierung der Regulierungen im Rahmen der - Europäischen Gemeinschaften angestrebt, um innerhalb der Finanzdienstleistungen einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen. Versicherung wird mittlerweile im Rahmen des Allfinanzkonzeptes auch von Banken und anderen Finanzdienstleistern angeboten. Literatur: Farny, D., u.a. (1988). Strassl, W. (1988) S. Transportversicherung . Sie spielt bei der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften eine wichtige Rolle. 1. Leistungsversprechen für den Schadenfall. Transfer einer Wahrscheinlichkeitsverteilung von Schäden vom Versicherungsnehmer auf den Versicherer gegen Zahlung einer Prämie. 2. Ausserdem: Versicherungsgesellschaft. , Versicherer.



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