Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Minderung

(engl. reduction of purchase price) Minderung ist das Recht des Käufers einer Ware, vom Verkäufer eine Herabsetzung des Verkaufspreises zu fordern, wenn die gelieferte Ware Mängel aufweist und diese Mängel vom Verkäufer innerhalb einer gesetzten Frist nicht beseitigt worden sind oder eine mangelfreie Sache geliefert worden ist. Die Minderung ist in §§ 437 Nr. 2, 441 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Minderjährige, Bankgeschäfte
 
Minderwertigkeitskomplex
 
Weitere Begriffe : Zufallszahlen | Warenproduktion, einfache - kapitalistische - sozialistische | Effekten
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.