Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Minderung(engl. reduction of purchase price) Minderung ist das Recht des Käufers einer Ware, vom Verkäufer eine Herabsetzung des Verkaufspreises zu fordern, wenn die gelieferte Ware Mängel aufweist und diese Mängel vom Verkäufer innerhalb einer gesetzten Frist nicht beseitigt worden sind oder eine mangelfreie Sache geliefert worden ist. Die Minderung ist in §§ 437 Nr. 2, 441 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Zufallszahlen | Warenproduktion, einfache - kapitalistische - sozialistische | Effekten | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |