Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Versicherter

In der Gesundheitswirtschaft: Person, die gegen ein bestimmtes Risiko versichert ist. Der Versicherte muss nicht mit dem Versicherungsnehmer übereinstimmen. Versicherungsnehmer ist vielmehr diejenige Person, die eine Versicherung abgeschlossen hat. Ist sie für eigene Rechnung abgeschlossen, sind Versicherungsnehmer und Versicherter identisch; ist sie für fremde Rechnung abgeschlossen, sind Versicherungsnehmer und Versicherter nicht identisch. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherten alle Personen, die in der GKV versichert sind. Dabei wird zwischen Mitgliedern der GKV und in der GKV mitversicherten Familienangehörigen unterschieden (siehe auch Familienversicherung). Bei den Mitgliedern der GKV wird wiederum zwischen Pflichtmitgliedern und freiwilligen Mitgliedern unterschieden (siehe auch Pflichtversicherung). Im April 2007 gab es nach der Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der GKV insgesamt 70,23 Millionen versicherte, darunter 50,52 Millionen Mitglieder und 19,71 Millionen mitversicherte Familienangehörige.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Versichertenpauschale
 
Versicherung
 
Weitere Begriffe : Begriff | Revivalisationsbewegung | Corridorswap
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.