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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Lebensversicherung

Lebensversicherungen können für den Eigenbedarf oder zugunsten anderer Personen abgeschlossen werden. Dabei geht es darum, bei Eintreten des Versicherungsfalls einen möglichen oder konkret erwarteten Geldbedarf zu decken. Neben der Abdeckung eines bestimmten Risikos (Risikolebensversicherung) kann mit einer Lebensversicherung auch zusätzliche Altersvorsorge betrieben werden (Kapitallebensversicherung). Zu unterscheiden sind zwei Arten des Eintretens des Versicherungsfalls: Todesfall (der Versicherungsfall tritt durch den Tod der versicherten Person ein) und Erlebensfall (der Versicherungsfall tritt durch das Erreichen eines vorab festgelegten Zeitpunktes ein). * Kapital bildende Lebensversicherung.



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