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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kapitallebensversicherung

Die kapitalbildenden Lebensversicherungen sind in Deutschland eine weit verbreitete Form der privaten Altersvorsorge. Wie die Risikolebensversicherung sichert auch sie das Todesfallrisiko ab, das heißt, stirbt der Versicherungsnehmer, wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Begünstigten ausbezahlt. Neben diese sogenannte Todesfall-Leistung, deren Höhe garantiert ist, tritt als weitere die Ablauf-Leistung. Nach Ende der Laufzeit gelangt die Lebensversicherung ebenfalls zur Auszahlung, wobei der Auszahlbetrag bei Vertragsabschluß nicht festgelegt werden kann. Die Beiträge des Versicherungsnehmers werden nämlich am Kapitalmarkt angelegt, und auch die Überschüsse des Versicherungsunternehmens werden an den Kunden weitergereicht. Die Versicherungsunternehmen garantieren ihren Kunden dabei einen bestimmten Zins, den Garantiezins, auf das Kundenkapital. Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium vorgegeben und wurde wegen der gesunkenen Zinsen für Staatsanleihen - in sie investieren die Versicherer einen Löwenanteil des Kundenkapitals - per 1. Juli 2000 von 4 auf 3,25 % gesenkt. Versicherer, die einen höheren Garantiezins versprechen, handeln ungesetzlich.

Kapitallebensversicherungen sind nur sinnvoll, wenn die oder der Versicherte über einen langen Zeitraum (mitunter 30 Jahre) die monatlichen Beiträge aufbringen kann. Wird der Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt, erhält der Kunde nur den Rückkaufswert, und der ist geringer als die Summe aller eingezahlten Beiträge. Wenn das Zahlen der Beiträge zur Last wird, empfiehlt sich daher, die Versicherung für einige Zeit auszusetzen. Ein solches Verfahren wird von den Assekuranzen normalerweise akzeptiert. Ist der finanzielle Engpaß überwunden, kann man die Versicherung wieder einsetzen und mit der Beitragszahlung fortfahren; hierbei sind die Verluste in der Regel weit geringer als beim völligen Ausstieg.

Die Leistung der Versicherung ist abhängig von der Beitragshöhe und richtet sich ansonsten wie bei der Risikolebensversicherung nach dem Geschlecht und nach dem Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluß, nach seinem Gesundheitszustand und der Vertragslaufzeit. Lebensversicherungen werden von Kreditinstituten als Darlehenssicherheit akzeptiert.



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