Kreditinstitute
sind nach § 1 KWG Unternehmen, die Bankengeschäfte (Einlagen, Kredit, Diskont, Effekten, Depot, Investment, Factoring, Garantien, Giro) betreiben, deren Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Zu den Kreditinstituten gehören somit alle Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Girokassen, -verbände und -zentralen sowie private Kreditvermittler, die eine Mithaftung übernehmen usw. Keine Kreditinstitute sind nach KWG die Deutsche Bundesbank, die Bundespost, die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie Pfandleiher. Für sie gelten Sondervorschriften bzw. nur einzelne Vorschriften des KWG.
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