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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditinstitute mit Sonderaufgaben

Kreditinstitute mit Sonderaufgaben sind Banken, die zentrale Aufgaben im gesamten Bundesgebiet erfüllen. Man unterscheidet dabei zwischen Kreditinstitute mit Sonderaufgaben im öffentlich-rechtlichen Bereich und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben im privatrechtlichen Bereich.

1. Kreditinstitute mit Sonderaufgaben im öffentlich-rechtlichen Bereich

Zu den Kreditinstituten mit Sonderaufgaben im öffentlich-rechtlichen Bereich zählt vor allem die Deutsche Bundesbank sowie die Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Es handelt sich um Banken, die Aufgaben wahrnehmen, die aufgrund zu geringer Rentabilität oder aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht von privaten Kreditinstituten wahrgenommen werden können. Die Aufgaben dieser Institute sind grundsätzlich gesamtwirtschaftlich zu sehen und dienen nur am Rande der Gewinnerzielung. Die Bedeutung dieser Gesellschaften liegt vor allem im Bereich der langfristigen Fremdfinanzierung sowie bei der Durchführung wirtschaftspolitischer Maßnahmen.

2. Kreditinstitute mit Sonderaufgaben im privatrechtlichen Bereich

Hierbei handelt es sich um Banken, deren Ziele primär privatwirtschaftlichen Zwecken dienen. Diese Institute sind meistens Gemeinschaftstöchter mehrere Banken. Zu dieser Gruppe gehört beispielsweise die Ausfuhrkreditgesellschaft mbH (AKA), die Liquiditäts-Konsortialbank GmbH und die Privatdiskont AG. Diese Gesellschaften vollziehen meist nur eine Art von Finanzgeschäfts. Die Finanzbereiche in denen diese Institute tätig sind, sind meistens derart, dass sie für einzelne Institute nicht allein durchführbar oder nicht rentabel sind.

Kreditinstitute, die bestimmte, im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegende Aufgaben zu erfüllen haben, die von den übrigen Bankengruppen wegen nicht ausreichender Kapitalkraft, mangelnder Rentabilität oder zu hohem Risiko nicht oder nicht in erforderlichem Umfang wahrgenommen werden. Sie sind z. T. privatrechtlich (in Form einer GmbH, AG), z. T. öffentlich-rechtlich organisiert (Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts). Kreditinstitute mit Sonderaufgaben m. S., die im Besitz der Länder bzw. des Bundes sind, haben in erster Linie sektorale Finanzierungsaufgaben zu erfüllen, z. B. beim Wohnungsbau, bei der Strukturverbesserung in ländlichen Gebieten, bei der Finanzierung von Erschließungs- und Entwicklungsaufgaben, bei der Industriefinanzierung, bei der Förderung der klein- und mittelständischen Wirtschaft sowie bei der Exportfinanzierung durch Kreditinstitute und in der finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. – Zu den Kreditinstitute mit Sonderaufgaben m. S. zählen: Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA), Berliner Industriebank AG, Deutsche Ausgleichsbank, Deutsche Bau- und Bodenbank AG, Deutsche Industriebank AG (IKB), Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL Bank), Deutsche Verkehrs-Bank AG, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Landwirtschaftliche Rentenbank, Liquiditäts-Konsortialbank GmbH (LIKO-Bank). Bankengruppe in der Bundesbank-Bankenstatistik, die sich nicht exakt von der Gruppe der Spezialbanken abgrenzen lässt. Im Wesentlichen Banken, die zentrale Aufgaben im gesamten Bundesgebiet erfüllen und meist ohne oder nur mit wenigen Niederlassungen arbeiten. Kreditinstituten mit Sonderaufgaben kommt im Rahmen der langfristigen Fremdfinanzierung besondere Bedeutung zu. Sie werden teilw. von der öffentlichen Hand als Instrument zur Durchführung wirtschaftspolitischer Massnahmen eingesetzt, betreiben darüber hinausgehend jedoch auch Bankgeschäfte, die die Leistungsfähigkeit einzelner Geschäftsbanken übersteigen. Die Gruppe umfasst somit Kreditinstitute mit Sonderaufgaben im öffentlich-rechtlichen und solche im privatrechtlichen Bereich.



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