Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kreditanstalt für Wiederaufbau

(KfW oder KW) mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie wurde 1948 zur Förderung des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft gegründet. Ihre Aufgaben sind: 1. Gewährung von Darlehen zum Wiederaufbau der Wirtschaft, soweit diese von anderen Kreditinstituten nicht gewährt werden können; 2. Gewährung von Darlehen für Exportgeschäfte von inländischen Unternehmen; 3. Bürgschaften für Projekte des Wiederaufbaus und des Exports; 1961 kam als 4. Aufgabenbereich die Finanzierung von Vorhaben der Entwicklungshilfe hinzu. Die Mittel für die Darlehensgewährung sichert die KfW durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und durch Aufnahme von Darlehen beim Bund, beim ERP-Sondervermögen, bei der Deutschen Bundesbank und im Ausland. (KfW). Gegr. 1948 als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sitz: Frankfurt am Main; Niederlassung in Berlin. Die KfW ist eine Förderbank der deutschen Wirtschaft. Ihre ursprüngliche Aufgabe war es, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft mit zu finanzieren. Dabei wurde sie — und blieb sie — ein wichtiges Institut für die Vergabe von ERP-Krediten. Heute unterhält die KfW Kreditprogramme (schwerpunktmäßig für die langfristige Finanzierung von gewerblichen Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im In- und Ausland und von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen) und gewährt langfristige Kredite für Exporte deutscher Unternehmen und für Projekte im In- und Ausland (an denen ein deutsches Interesse besteht). Sie hat den gesetzlichen Auftrag, den deutschen Export zu fördern, verwaltet im Auftrag des Bundes auch öffentliche Finanzierungshilfen zur Exportfinanzierung, ist als Entwicklungsbank für die Entwicklungsländer tätig und erbringt darüber hinaus zahlreiche Beratungs- und andere Dienstleistungen im In- und Ausland; z. B. beim Aufbau von Förderbanken in MOE/ GUS-Staaten. Zu ihrer Rolle im Rahmen mittel- und langfristiger Außenhandelsfinanzierungen s. Kredite der KfW. http://www.kfw.de



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kreditangebotssteuerung(stheorie)
 
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
 
Weitere Begriffe : Skeptizismus, organisierter, | Familie, egalitäre | Entwicklungsbank des Europarats
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.