ERP-Sondervermögen
Vermögensteil im Eigentum des Bundes; hat keine eigene Rechtsfähigkeit. Daher kann es nur gemäß dem vom Bundestag jedes Jahr neu beschlossenen Haushaltsgesetz eingesetzt werden. Neukreditierungen erfolgen auf der Basis der Kapitalrückflüsse. Die ersten Einlagen stammen aus den ERP-Counterpart-Mitteln, den DM-Gegenwerten zu USDollar-Devisen; s. Europäisches Wiederaufbauprogramm. Später wurden die aus Tilgungsund Zinszahlungen zurückfließenden sowie zusätzlich am Kreditmarkt aufgenommenen Mittel für Finanzierungszwecke verwendet. Anfangs wurde das ERP-S. zur Finanzierung des Wiederaufbaus eingesetzt, danach zur gezielten regionalen und sektoralen Förderung der deutschen Wirtschaft und anderer öffentlicher Aufgaben (z. B. für ein Stipendienprogramm für Studierende aus Russland).
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