Kreditmarkt
(engl. credit market) Der Kreditmarkt bezeichnet denjenigen monetären Teilmarkt des Finanzmarktes, auf dem Kreditverträge (Vertrag) angeboten und nachgefragt werden. Kennzeichnendes Merkmal des Kreditmarktes sind individuelle bilaterale Kreditverträge. Häufig trifft auf dem Kreditmarkt ein Kreditnehmer (§ 19 KWG) mit einem Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG) zusammen und schließt mit diesem einen Darlehensvertrag (Darlehen) ab. Im Gegensatz dazu findet auf dem Kapitalmarkt und auf dem Geldmarkt der weitgehend standardisierte Handel mit Finanztiteln statt.
gedankliche Zusammenfassung von Kreditangebot und -nachfrage in einer Volkswirtschaft. Hochentwickelte Volkswirtschaften verfügen über eine Vielzahl differenzierter Kreditbeziehungen, die sich in unterschiedlicher Weise zu Märkten zusammenfassen lassen. Mögliche Einteilungskriterien ergeben sich aus den jeweils beteiligten Wirtschaftssektoren (Finanzinstitutionen, Unternehmen, Haushalte, öffentlicher Sektor, Ausland), dem gehandelten Kredittyp (Fristigkeit; Art der Sicherung, z.B. durch Hypothek; - Fungibilität, Liquidität des Kredittitels), der Marktform und -organisation. Häufig findet man eine Einteilung in nationale und internationale Kreditmärkte, wobei die nationalen weiter gegliedert werden können in Geldmarkt, Kapitalmarkt, Markt für Bankkredite und -einlagen, Markt der nichtmonetären Finanzinstitutionen. Zwischen den einzelnen Kreditmärkten besteht eine Interdependenz, die sich aus der mehr oder weniger hohen Substituierbarkeit der Kredittitel in den Augen der Gläubiger und Schuldner ergibt sowie aus der Existenz von Finanzinstitutionen, die auf mehreren monetären Märkten gleichzeitig tätig werden. Arbitragegeschäfte führen zu einem relativ engen Zusammenhang zwischen den Zinssätzen auf den einzelnen Kreditmärkten (Zinsstruktur). Literatur: Duwendag, D. u.a. (1993). Köhler, Cl. (1977)
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