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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Fungibilität

Der Begriff Fungibilität drückt aus, dass eine Ware oder ein Handelsgegenstand ohne weiteres gegen ein anderes Stück der gleichen Ware ausgetauscht werden kann, da beide von ihrer Beschaffenheit her absolut identisch sind. Nur fungible Ware kann an der Börse gehandelt werden. Im Zusammenhang mit der Börse drückt der Begriff Fungibilität aber auch aus, dass eine Ware oder ein Finanzinstrument jederzeit ohne Probleme gekauft oder verkauft werden kann, also jederzeit ein Markt für das Wertpapier oder Derivat besteht.

Voraussetzung für die Börsenfähigkeit eines Wertpapiers oder Derivats ist dessen Fungibilität. Dabei bedeutet fungibel nichts anderes, als das alle Wertpapiere eines bestimmten Emittenten vollständig gegeneinander austauschbar sind, also von ihrer Beschaffenheit vollkommen gleich sind. So kann beispielsweise jede Aktie der Dresdner Bank AG gegen jede andere Aktie der Dresdner Bank AG ausgetauscht werden, ohne dass sich für den Anleger der Wert in irgendeiner Weise ändert. Im Gegensatz dazu weisen beispielsweise Immobilien oder Kunstgegenstände nur eine sehr geringe bis gar keine Fungibilität auf, da sie in ihrer Beschaffenheit nicht identisch sind. Der Handel von Aktien an der Börse wäre nicht möglich, wenn die Aktien der jeweiligen Unternehmen nicht fungibel wären. Der Handel wäre dann viel zu kompliziert. Die Verwahrung von Aktien im Girosammelverfahren wäre nicht möglich, wenn diese nicht fungibel wären.

An der Börse wird der Begriff Fungibilität zuweilen in einer erweiterten Form verwendet. Die Fungibilität drückt dann die problemlose Handelbarkeit der jeweiligen Wertpapiere oder Derivate aus. Das bedeutet nicht nur, dass die Handelsgegenstände untereinander identisch sind, sondern auch, dass für diese ständig ein Markt besteht, der Anleger die jeweiligen Papiere also jederzeit kaufen bzw. verkaufen kann. Fungibilität ist von entscheidender Bedeutung für die Funktionsfähigkeit einer Börse. Um die Fungibilität bestimmter Derivat zu gewährleisten arbeitet die DTB beispielsweise nach dem Market-Maker-System.

Immobilien sind nicht in der gleichen Form fungibel wie Wertpapiere. Das gilt unter anderem auch für geschlossene Immobilienfonds. Für deren Anteile ist meist nur schwer ein Käufer zu finden, wenn der ursprüngliche Investor sein Investment liquidieren will.

Die Fungibilität beschreibt die Vertretbarkeit von Sachen und Rechten. Sachen und Rechte sind fungibel, wenn sie nach Zahl, Maß oder Gewicht, also ihrer Beschaffenheit nach bestimmt werden können. Folglich sind sie dann durch jede andere Sache bzw. jedes andere Recht derselben Gattung und Menge ersetzbar. Eine hohe Fungibilität weisen an Börsen notierte Wertpapiere (z.B. Aktien und Anleihen) auf. Dies ist auf gut organisierte Finanzmärkte zurückzuführen. Fungibilität ist die Voraussetzung für den börsenmäßigen Handel einer Ware. Die Güter, aber auch Devisen, Effekten und standardisierte Terminkontrakte, müssen leicht austauschbar und marktgängig sein. Eine Typisierung der Ware ist meist unerlässlich, denn dann ist nur noch die Anzahl der Stücke von Bedeutung und sie sind leicht handelbar. Vertretbarkeit von Waren oder Wertpapieren durch andere Stücke der gleichen Art. Nach § 91 BGB handelt es sich um Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Mass oder Gewicht bestimmt werden. Fungibilität ist i.d.R. Voraussetzung für den Handel an der Waren- oder Effektenbörse. Sie erhöht die Liquidität der durch die Effekten verkörperten Forderungen. Bez. f. d. Marktgängigkeit (Austauschbarkeit, Vertretbarkeit) von Sachen und Rechten gleichmäßiger sowie gleichbleibender Beschaffenheit. Sie liegt vor, wenn einzelne Stücke oder Mengen solcher Sachen und Rechte nach Maß, Zahl und Gewicht im Handelsverkehr bestimmbar und ohne weiteres untereinander austauschbar sind. F. ist v. a. bei Effekten, Devisen, Terminkontrakten gegeben und wird bei Waren (z. B. Getreide) durch deren Typisierung erreicht. Sie ist Voraussetzung für deren börsenmäßigen Handel.



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