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EmittentEin Unternehmen oder eine andere juristische Person (z. B. Bund), die Wertpapiere auf den Markt bringt, wird Emittent genannt (von lat. »emittere«: herauslassen, loslassen, entlassen). Die Plazierung der Papiere am Markt nimmt dabei normalerweise nicht der Emittent selbst vor, sondern von ihm beauftragte Banken. Emittent nennt man die Gesellschaft oder Körperschaft, die Wertpapiere ausgibt.
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Weitere Begriffe : vereinfachte Abwicklung von Bausparkassen | Europäisches System der Zentralbanken, Organe und Funktionen | internationale Bankenkooperation | ||||||||||||||||||||||||||||
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