Juristische Person
Juristische Person ist ein rechtstechnischer Begriff für eine Organisation (Unternehmen) oder Vermögensmasse (Stiftung), die durch die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit erhalten hat und keine Natürliche Person ist. Bei einer juristischen Person unterscheidet man zwischen solchen des Privatrechts (z. B. eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften) und solchen des öffentlichen Rechts, den so genannten Körperschaften (z.B. Gemeinden, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten). Juristische Personen des Privatrechts entstehen durch Eintragung in ein Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister). Juristische Personen des öffentlichen Rechts entstehen und enden z.B. durch ein Gesetz.
Man unterscheidet juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Zu den juristischen Personen des privaten Rechts gehören Aktiengesellschaften (AG), Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), eingetragene Vereine (e.V.), Genossenschaften (eG).
Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehören Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben BvS).
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