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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Haftung

ist die Verpflichtung einer Person, für eine Schuld einstehen zu müssen (z.B. aus Schadensersatz, § 823 BGB). Dies bezieht sich im allgemeinen auf das Vermögen des Schuldners. In der Wirtschaft ist Haftung die Verpflichtung des Einzelkaufmanns (Einzelfirma) bzw. Gesellschafters, für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seiner Einlage bzw. in bestimmten Rechtsformen darüber hinaus mit seinem Privatvermögen einzustehen. Haftet ein Schuldner nur mit Teilen seines Vermögens, handelt es sich um beschränkte Haftung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Siehe auch -GmbH & Co. KG. Der Begriff der Haftung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht einheitlich verwendet. Meist ist jedoch für eine aus einem Schuldverhältnis herrührende Schuld wie auf Schadensersatz einzustehen. Ob jemand zur Haftung verpflichtet ist, ist dabei grundsätzlich vom Verschulden abhängig. Ausnahmen von diesem Haftungsprinzip sind: die Gefährdungshaftung beispielsweise bei Kraftfahrzeugen und Öltankanlagen. Hier reicht das Betreiben eines Kraftfahrzeuges oder einer Anlage, von der Gefahr ausgehen kann. Oder die Produzentenhaftung. Haftungsrecht.



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Weitere Begriffe : mental hygiene movement | Kreditentscheidung | Pfandbriefemission, -ausgäbe
 
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