Rechtsform
(engl. legal form) Die Rechtsform ist die rechtliche Organisationsform eines Unternehmens. Die gesetzliche Normierung der einzelnen Gesellschaftsformen regelt nicht nur das Verhältnis der Gesellschafter (Gesellschaft) untereinander, sondern dient auch der Sicherheit im Rechtsverkehr. So können mögliche Geschäftspartner bereits an der Firmenbezeichnung (Firma) erkennen, ob z. B. eine Haftungsbegrenzung der Gesellschafter vorliegt. Es werden im Einzelnen unterschieden: I. Privatrechtliche Unternehmensformen: 1. Einzelunternehmen; 2. Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts [GbR], offene Handelsgesellschaft [oHG], Kommanditgesellschaft [KG], Stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft); 3. Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH], Aktiengesellschaft [AG], Kommanditgesellschaft auf Aktien [KGaA]); 4. Genossenschaften und Vereine; 5. Sonderformen (GmbH & Co. KG, Doppelgesellschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit [VvaG], Reederei u. a.). II. Öffentlich echtliche Unternehmensformen: 1. ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe, Sondervermögen, nicht rechtsfähige Anstalten); 2. mit eigener Rechtspersönlichkeit (Anstalten, Körperschaften, Stiftungen). Die einzelnen Rechtsformen unterscheiden sich vor allem in der unterschiedlichen Haftung der Gesellschafter, der Art ihrer Einbindung in die Gesellschaft und dem (Nicht ) Vorliegen eigener Rechtsfähigkeit.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|