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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gesellschaftsformen

Eine Gesellschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Man unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei der Personengesellschaft (offene Handelsgesellschaft [OHG], Kommanditgesellschaft [KG] und Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts) haften die Gesellschafter in der Regel persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Bei der Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft [AG], Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH]) ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt. Die klassische Form der Personengesellschaft im wirtschaftlichen Verkehr ist die OHG, bei der die Gesellschafter die Geschäfte des Unternehmens führen und das Gesellschaftskapital aufbringen; für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften sie als Gesamtschuldner mit ihrem ganzen Vermögen. Gleiches gilt für die persönlich haftenden Gesellschafter der KG (Komplementäre); dagegen ist bei den nur mit ihrer Einlage an der KG beteiligten Gesellschaftern (Kommanditisten), die normalerweise nicht in der Firmenleitung tätig sind, die Haftung auf die jeweiligen Einlagen beschränkt. Für die Kapitalgesellschaften sind Mindestanforderungen vorgeschrieben. Die AG muss ein Grundkapital von mindestens 100 000 €, die GmbH ein Stammkapital von mindestens 50 000 € aufweisen.



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