Stammkapital
(engl. ordinary share capital) Das auf einen bestimmten Nennbetrag lautende Kapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), das sich aus der Summe aller Anteile der Gesellschafter (Gesellschaft) ergibt, wird Stammkapital genannt. Das Mindestkapital der GmbH beträgt seit dem 1.1.1999 25 000 . Die Stammeinlage eines Gesellschafters muss mindestens 100 betragen.
Das auf einen bestimmten Nennbetrag lautende Eigenkapital der GmbH, das sich aus der Summe aller Anteile der Gesellschafter ergibt. Es muss gemäß § 5 Abs.1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) mindestens 25.000 Euro betragen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|