Gesellschaftshandeln
In der Wirtschaftssoziologie:
soziales Handeln aufgrund von affektiv neutralen Beziehungen, die über Sekundärgruppen, Organisationen, Institutionen, Vereinbarungen vermittelt sind. Gesellschaftshandeln folgt primär einem von privaten Deutungen abgehobenen Bezugsrahmen und orientiert sich an spezifischen Rollen sowie dem Verhalten (Leistung) der Akteure. Rational motivierter Interessenausgleich oder -Verbindung (M. Weber) sind typische Funktionen von Gesellschaftshandeln Gegenbegriff: Gemeinschaftshandeln
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