Institution
In der Wirtschaftssoziologie:
ein Komplex von gesamtgesellschaftlich zentralen, dem planenden Eingriff („Organisation“) jedoch schwer zugänglichen und unspezifischen („überdeterminierten“), trotzdem aber deutlich abhebbaren Handlungs- und Beziehungsmustern, der vor allem durch die Verankerung der zentralen Ordnungswerte in der Antriebsstruktur der Gesellschaftsmitglieder gekennzeichnet ist. Die neuere Soziologie vermeidet es, multidimensionale Gebilde (wie die Familie, den Staat) als Institution zu bezeichnen, insofern sie einerseits gleichzeitig Momente der I., der Organisation und der Assoziation in sich schliessen und andererseits mehrere I.en (wie Ehe, Elternschaft) umfassen. Für die I.stheorie sind besonders der kulturanthropologische und der strukturellfunktionale Ansatz wichtig geworden. Der kulturanthropologische Ansatz betrachtet die Institution vor allem als gesellschaftlichen Instinkt-Ersatz zur Stabilisierung des menschlichen Verhaltens. Der strukturellfunktionale Ansatz betont die Bedeutung der Institution für die Selbsterhaltung des sozialen Systems. Danach sind drei Momente der Institution zu unterscheiden: Erstens ordnet sie das Geflecht der sozialen Beziehungen und Rollen, der materiellen und sozialen Austauschbeziehungen (relationaler Aspekt). Zweitens regelt sie die Zuordnung der Machtpositionen und die Verteilung der sozialen Belohnungen (regulativer Aspekt). Drittens repräsentiert sie - in Ideologien und expressiven Symbolen - den Sinnzusammenhang des sozialen Systems (kultureller Aspekt). Die verschiedenen I.en einer Kollektivität und die verschiedenen Funktionen innerhalb einer Institution müssen keineswegs in einem logisch konsistenten System verbunden sein; eher sind unbemerkte Widersprüche die Regel. Obwohl sich I.en gerade dadurch auszeichnen, dass sie uns im Alltagsleben als selbstverständlich und unveränderlich erscheinen, sind sie - wissenschaftlich gesehen - keineswegs als statische Gegebenheiten zu betrachten; sie sind vielmehr einem fortlaufenden Prozess der Institutionalisierung und Entinstitutionalisierung unterworfen. Dieser Wandel wird durch die Verdichtung und Verdünnung der gesellschaftlichen Beziehungen, durch ihre wechselnde Typisierung und gegenläufige Personalisierung, durch die Umformung der Legitimitätsvorstellungen, der kognitiven und normativen Interpretationen und durch die unterschiedliche Verfügbarkeit von negativen und positiven Sanktionen hervorgerufen. Ausserdem sind die Prozesse der Institutionalisierung - d.h. der Entäusserung (Externalisierung) und Verdinglichung (Objektivation) der sozialen Beziehungen - stets im Zusammenhang mit den korrespondierenden Prozessen der Internalisierung zu sehen.
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