Sanktion
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Maßnahme, die der Nichterfüllung einer vertraglichen Abmachung folgt.
In der Wirtschaftssoziologie: die gesellschaftliche Reaktion sowohl auf normgemässes als auch auf abweichendes Verhalten. Für die Erfüllung einer Norm werden Vorteile gewährt, für die Verletzung werden Nachteile - vom Tadel bis zur Todesstrafe - verhängt. Insbesondere werden Normabweichungen negativ sanktioniert. Auf diese Weise soll demonstriert werden, dass das abweichende Verhalten nicht hingenommen wird. Zugleich wirkt eine derartige Reaktion als Geltungsverstärkung der übertretenen Norm.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|