Eigenbetriebe
Eigenbetriebe sind öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche wirtschaftliche Unternehmen einer Kommune ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie stehen gegenüber so genannten Eigengesellschaften einer Kommune wie zum Beispiel Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den Unternehmen, an denen eine Kommune nur beteiligt ist. Eigenbetriebe sind durch die Gemeindeordnungen der Länder und ergänzend durch die Eigenbetriebsverordnung geregelt, soweit die Länder keine eigenen Vorschriften erlassen haben.
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