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Partnerschaftsgesellschaft

(engl. partnership) Die Partnerschaftsgesellschaft (auch Partnerschaft) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung. Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform. Die Partnerschaftsgesellschaft muss in das beim Amtsgericht geführte Partnerschaftsregister eingetragen werden. Sie ist keine Handelsgesellschaft. Ihre Mitglieder können nur natürliche Personen, und zwar Freiberufler, sein. Im Aufbau ähnelt die Partnerschaftsgesellschaft der offenen Handelsgesellschaft (oHG): Sie kann Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen; zu ihrer Vertretung ist jeder der Gesellschafter allein befugt. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Partner grundsätzlich als Gesamtschuldner (Schuldner, Schulden). Die Haftung kann jedoch vertraglich auf einen oder einzelne Partner beschränkt werden.



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