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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Partnerschaft

Eine Partnerschaft ist die typische Organisationsform für die Zusammenarbeit von Freiberuflern, wie z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Architekten usw.

Häufig wird sie als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, so dass sich für die Partner als Eigentümer eine persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung für die Verbindlichkeit der Unternehmung ergibt. Alternativ können Partnerschaften auch nach einem speziell für diesen Zweck geschaffenen Gesetz konstituiert werden.

Dieses Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG vom 25. Juli 1994, BGBl. I S. 1744) bietet den Vorteil einer Haftungskonzentration auf einzelne Partner. So haftet ein Partner nur für berufliche Fehler, die er selbst zu verantworten hat. Bearbeiten andere Partner einen Auftrag ohne seine Beteiligung, so haften neben der Unternehmung nur diese (§ 8 II PartGG). Da die Partner einen wesentlichen Teil der Belegschaft der gemeinsamen Unternehmung darstellen, rückt die Partnerschaft in die Nähe der Produktivgenossenschaft.



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