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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vertretung

ist ein Handeln, das durch einen Vertreter erfolgt und für den Vertretenen unmittelbare Wirkung hat. Zur wirksamen Vertretung muß der Vertreter Vertretungsmacht besitzen, d.h. diese muß ihm erteilt worden sein. Die Vertretungsmacht kommt aus gesetzlicher Bestimmung (gesetzlicher Vertreter) oder aus Vollmacht. Die Befugnis zur Vertretung einer Handelsgesellschaft durch ihre Gesellschafter richtet sich nach der gewählten Rechtsform. Gesetzlicher Vertreter z.B. einer - Aktiengesellschaft ist der Vorstand.



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Vertreter
 
Vertretung der Deutschen Bundesbank
 
Weitere Begriffe : Vernunft | Personaleinsatzplanung | Investitionsgüterkreditversicherung
 
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