Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Schuldner(engl. debtor) Ein Schuldner ist ein Rechtssubjekt, das verpflichtet ist, einem anderen (Gläubiger) eine Leistung zu erbringen. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger den obligatorischen Anspruch, der diesem aus dem bestehenden Schuldverhältnis (a Schulden) zusteht, zu erfüllen.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : internationales Retailbanking | Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren | Erziehungstechnologie | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |