Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Gläubiger
Ein Gläubiger ist im Rahmen eines Schuldverhältnisses immer derjenige, der einen Anspruch gegenüber einer anderen Person hat. Die andere Person wird Schuldner genannt. Gläubiger und Schuldner können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Gemeinde) oder des privaten Rechts (zum Beispiel Aktiengesellschaften oder GmbHs) sein. Gläubiger kann im Alltag zum Beispiel
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Abschlussprüferbestellung bei Banken (Instituten) in besonderen Fällen | Gebühren für Depotübertragung | Risikoeinstellungsarten | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |