Juristische Personen
sind Personenvereinigungen oder Vermögen, die wie natürliche Personen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen: Dies bedeutet, daß sie einen rechtlich geschützten Namen tragen, unter dem sie klagen und verklagt werden können, daß sie mit eigenem Vermögen haften, daß ihr Fortbestand vom Mitgliederwechsel (z.B. Aktionäre) unabhängig ist und daß sie durch Organe (z.B. Vorstand) handeln, die aus natürlichen Personen bestehen. Es gibt juristische Personen des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden = Körperschaften; Rundfunkanstalten, Sparkassen = Anstalten) und des privaten Rechts (Privatrecht); dies sind Vereine (eingetragener Verein, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaften) und Stiftungen.
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