Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
Passivposition der Bankbilanz. Auszuweisen sind hier alle Haftungsbeträge, die aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten herrühren. Im Einzelnen gehören hierzu Sicherungsabtretungen, -Übereignungen und Kautionen für fremde Verbindlichkeiten sowie Haftungen aus der Bestellung von Pfandrechten an beweglichen Sachen und Rechten wie auch aus Grundpfandrechten für fremde Verbindlichkeiten.
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