Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
SicherungsabtretungBei der Sicherungsabtretung wird die Forderung eines Gläubigers an einen Schuldner dadurch gesichert, daß der Schuldner eigene Forderungen an dritte Personen wiederum an seinen Gläubiger abtritt. Beispiel: Globalzession. Nach Erlöschen der Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner muß der Gläubiger diesem die vorher zur Sicherung abgetretenen Forderungen wieder zurückübertragen.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Later Stage Financing | Eurosystem, Kreditgeschäfte | Anti-Aging | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |