Sicherungsabtretung, -Zession
Abtretung von Forderungen durch einen Bankkreditnehmer zur Absicherung des Bankkredits. Die Bank als Zessionar erwirbt dadurch die volle Rechtsstellung eines Gläubigers an den zedierten Forderungen. Sie ist jedoch zur Rückübertragung an den Zedenten verpflichtet, wenn dieser die Ansprüche gegen ihn durch Kredittilgung befriedigt hat. Vollzieht sich meist in Form einer stillen Zession, sodass der Primärschuldner der Forderungen von der Abtretung nichts erfährt. Muss die Bank eine Gefährdung ihres Anspruchs befürchten, verwandelt sie die stille in eine offene Zession. Dies erfolgt dadurch, dass die Bank sich für einen solchen Fall eine Blankoabtretungsanzeige unterschreiben lässt.
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