Emissionsverfahren bei Bundeswertpapieren
Im Rahmen einer Reformierung des Emissionsverfahrens für Bundeswertpapiere 1997 wurden das Bundesanleihekon-sortium abgeschafft und das Emissionsverfahren für Bundeswertpapiere vereinheitlicht. Bis dahin wurden Bundesanleihen im kombinierten Verfahren (ein Teil der Emission im Konsortialverfahren, der andere Teil im Tenderverfahren) und Schatzanweisungen, U-Schätze und Teilbeträge von Bundesobligationen im Tenderverfahren begeben. Daueremissionen des Bundes (Bundesobligationen, -schatzbriefe, -finanzierungsschätze) wurden freihändig, d.h. ohne Emissionsfrist und ohne ein im Voraus festgelegtes Emissionsvolumen verkauft. Nunmehr werden Schatzanweisungen (Bubills), Bundesschatzanweisun-gen (Schätze), Bundesobligationen (Bobls) und Bundesanleihen (Bunds) generell im Tenderverfahren versteigert. Ledigl. Marktpflegebeträge werden mit Ausnahme von Bubills freihändig verkauft. Die Bundesbank übernimmt weiterhin die Marktpflege. Gebildet wurde ferner eine Bietergruppe Bundesemission, der der grösste Teil der Mitglieder des vorherigen Bundesanleihekonsortiums angehört. Um die Aufnahme können sich allerdings auch andere im Inland ansässige Banken, Wertpapierhandelsunternehmen und -handelsbanken sowie inländische Niederlassungen ausländischer Institute bewerben, wenn sie ausreichende Platzierungskraft haben.
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