Schatzanweisungen
sind kurz- oder mittelfristige Schuldverschreibungen, die von Bund, Ländern oder öffentlichen Institutionen ausgegeben werden und der Finanzierung von vorübergehendem Geldbedarf dienen. Man unterscheidet unverzinsliche Schatzanweisungen (Schätze), bei denen eine Verzinsung dadurch gewährt wird, daß sie mit Disagio ausgegeben und zum Nennwert eingelöst werden, und festverzinsliche Schatzanweisungen.
Schatzanweisungen sind kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen, die vom Bund, den Ländern und/oder den Sondervermögen des Bundes emittiert werden. Sie zählen als Geldmarktpapiere und dienen zur Deckung des kurzfristigen Geldbedarfs. Wir unterscheiden zwischen verzinslichen und unverzinslichen Schatzanweisungen. Verzinsliche Schatzanweisungen haben eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten und sind zu einem festen Zinssatz mit Zinsscheinen ausgestattet. Festverzinsliche Schatzanweisungen werden auch Kassenobligationen genannt. Unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze) sind kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen. Die ausgebende Stelle verpflichtet sich, nach Ablauf der Laufzeit (in der Regel 3 bis 24 Monate) zur Zahlung des Nennwertes. Der Käufer zahlt den Nennwert abzüglich eines Zinsabschlags. Sie werden bevorzugt von Banken als Geldanlage übernommen, da sie erstklassige Geldmarktpapiere darstellen.
Kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen von öffentlichen Gebietskörperschaften und Institutionen, die i. d. R. wie Anleihen mit Zinsscheinen ausgestattet sind. Ausgenommen sind kurzfristige Schatzanweisungen, sog. U-Schätze, bei denen der Zins durch Diskontierung vergütet wird.
U-Schätze, also Diskontpapiere des Bundes, haben Laufzeiten von bis zu zwei Jahren. Diese richten sich insbesondere an institutionelle Investoren, wobei jedoch jeder diese Anlagen erwerben kann. Sie werden als Einmalemission im Tenderverfahren begeben und haben eine Mindeststückelung von DM 500.000,—. U-Schätze werden nicht über den Börsenhandel abgewickelt.
Gewinne aus Schatzanweisungen werden wie Wertpapiererträge behandelt.
Siehe auch: Dividende, Zinserträge, U-Schätze
Überwiegend kurz- und mittelfristige Schuldverschreibungen der öffentlichen Haushalte zur Finanzierung eines vorübergehenden Geldbedarfs. Die sog. verzinslichen Sch. sind mit Zinsscheinen ausgestattet und haben eine Laufzeit von sechs Monaten bis zu mehreren Jahren. Daneben gibt es die unverzinslichen Sch. (U-Schätze). Vgl. Bundesschatzanweisungen.
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