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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geldmarktpapiere

Wertpapiere, die über die Deutsche Bundesbank ausgegeben werden und von Anlegern erworben werden können. Wegen der Mindestanlage- bzw. Zeichnungsbeträge kommen regelmäßig nur institutionelle Anleger infrage. Zu den Geldmarktpapieren zählen Schatzwechsel, verzinsliche und unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes und gewisser Sondervermögen des Bundes. Bei sogenannten Mobilisierungspapieren gibt zwar die Bundesbank die Geldmarktpapiere aus, schreibt den Gegenwert dem Bund aber nicht zur freien Verfügung gut, sondern nur auf einem Sperrkonto. Der Zweck der Ausgabe solcher Papiere liegt allein in der Steuerung des Geldmarktes. Die Deutsche Bundesbank nimmt Geldmarktpapiere nach der Ausgabe regelmäßig nicht mehr vorzeitig zurück. Die Anleger können diese Papiere aber an andere Teilnehmer des Geldmarktes abgeben. Finanzaktiva, die am horizontalen und vertikalen - Geldmarkt gehandelt werden. Voraussetzungen sind hervorragende Liquiditätseigenschaften, nämlich Konvertibilität in Zentralbankgeld zu niedrigen Kosten und ohne ins Gewicht fallenden Zeitverlust, a) Marktbreite und Markttiefe mit der Gewähr, dass Substitute verfügbar sind und auch hohe Umsätze ohne störende Preisausschläge abgewickelt werden können, b) weitgehende Bewahrung vor Ausfall-und Zinsänderungsrisiken. Die Ausfallrisiken werden durch erste Adressen auf seiten der Emittenten (insbes. - Monetäre Finanzinstitute) oder Gewährträger begrenzt. Die Minimierung des Zinsänderungsrisikos wird insbes. durch kurze ursprüngliche Laufzeiten (bis zu einem Jahr), ggf. auch durch kurze (Rest-) Laufzeiten oder variable Verzinsung gewährleistet. Die Europäische Zentralbank hat die Geldmarktpapiere für Zwecke der einheitlichen Geldpolitik in der Europäischen Währungsunion definiert und eine Klassifizierung nach Ländern vorgenommen. Danach zählen in Deutschland zu den Geldmarktpapieren: Depositenzertifikate (CD) und kurzfristige Schuldverschreibungen mit Restlaufzeit von einem Jahr und darunter, soweit sie von Kreditinstituten (sei es auch unterschiedlichen Bankings) begeben und im Geltungsbereich der nationalen Währungseinheit gehandelt werden. Generell nicht zu den Geldmarktpapieren gehören Mittel- und Langläufer, Pfandbriefe und andere durch Vermögenswerte gesicherte Wertpapiere sowie nachrangige Schuldverschreibungen. Literatur: Europäische Zentralbank (1998). Deutsche Bundesbank (Oktober 1995) Obligationenähnliche Wertpapiere mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr, die nicht an der Börse gehandelt werden. Hierzu gehören z. B. Schatzanweisungen von Bund und Ländern sowie Bundespost und Bundesbahn, Schatzwechsel etc. Die Bundesbank legt für solche Papiere An- und Verkaufssätze fest, deren Höhe je nach den kreditpolitischen Zielsetzungen und Geldmarktentwicklungen unterschiedlich sein kann. Kurzfristige Schuldverschreibungen mit Laufzeiten von i. d. R. bis zu einem Jahr. In Deutschland zählen dazu i. e. S. Staatspapiere, wie z. B. Schatzwechsel. I. w. S. werden dazu auch unterjährige Schuldverschreibungen von Banken (Einlagenzertifikate) und von Unternehmen (Commercial Papers) gezählt.



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